Firmenwagen: Steuertipps für Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Freiberufler

Firmenwagen sind eins der beliebtesten Gehalts-Extras, um Angestellte zu motivieren und ihnen gleichzeitig eine Art steuergünstiges, zusätzliches Gehalt zu zahlen. Deshalb erlauben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern, den Dienstwagen auch privat zu nutzen: für die Fahrt zur Arbeit und nach Hause, zum Einkaufen, um die Kinder zur Schule zu bringen, für den Urlaub etc. Der Arbeitgeber ist oft so freundlich und übernimmt sämtliche laufenden Kosten bis hin zu Benzin und Autobahngebühren. Gleiches gilt für Selbstständige, vor allem GmbH-Geschäftsführer: Sie versuchen, ihre privaten Fahrten mit dem Firmenwagen steuergünstig über ihr Unternehmen laufen zu lassen. Wenn Familienangehörige im Unternehmen beschäftigt sind, bekommen sie ebenfalls einen Firmenwagen gestellt.

Das Finanzamt sagt in diesen Fällen jedoch: Eine solche Kostenübernahme ist vergleichbar mit einem zusätzlichen Gehalt oder Lohn. 100 Euro für die Tankfüllung sind demnach das Gleiche wie 100 Euro mehr aufs Konto. Durch die Privatnutzung des Firmenwagens entsteht dem Arbeitnehmer ein so genannter geldwerter Vorteil. Deshalb sind Steuern und Abgaben fällig.

Die Folge: Wann immer ein Arbeitnehmer privat mit dem Firmenwagen rumdüst, muss er seinen Privatvorteil versteuern.

Allerdings besteht der geldwerte Vorteil nicht bloß aus der kostenlosen Tankfüllung, sondern auch aus (anteiligen) Reparaturkosten, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung etc. Also aus sämtlichen genau aufgeschlüsselten Kosten, die dem Mitarbeiter entstanden wären, wenn er mit einem eigenen Auto Brötchen holen oder in den Wochenend-Kurzurlaub gefahren wäre.

 

7 rechtssichere Firmenwagen-Mustervorlagen zum Download

Wie Sie Ihren Firmenwagen steuerlich möglichst günstig nutzen, steht auf den Unterseiten dieses Artikels. Damit Sie aber auch arbeitsrechtlich alles richtig machen, laden Sie sich je nach Bedarf diese anwaltlich erstellten Musterverträge und Vorlagen herunter.  Da diese von Rechtsanwälten erstellt wurden und sich auf dem neuesten Rechtsstand befinden, sind diese kostenpflichtig. Zum Herunterladen genügt ein KLICK auf die nachfolgend aufgeführten Musterverträge und Vorlagen.

Kosten für Mustervorlagen steuermindernd absetzbar

Sprechen Sie mit Ihrem Chef, ob er die Kosten der Mustervorlagen übernimmt! Wenn nicht, können Sie die Ausgaben immer noch in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten steuermindernd geltend machen!

Wie lassen sich die Firmenwagen-Kosten steuerlich greifen?

Um den Privatvorteil aus dem Firmenwagen zu ermitteln, gibt es zwei Methoden:

  • 1. die pauschale 1-Prozent-Methode: Sie ist sehr einfach, aber oft auch teuer. Der Mitarbeiter versteuert jeden Monat 1 Prozent vom Bruttolistenpreis des Firmenwagens, im Jahr also 12 Prozent.
  • 2. die genaue Fahrtenbuch-Methode: Sie ist oft günstiger, aber aufwändiger. Der Arbeitnehmer schreibt jeden Kilometer auf, den er im Jahr privat und beruflich gefahren ist. Im selben Verhältnis wird er an den tatsächlichen jährlichen Kosten des Firmenwagens beteiligt. Der Zeit- und Arbeitsaufwand lässt sich mit einem elektronischen Fahrtenbuch drastisch verringern.

Firmenwagensteuer berechnen

Mit diesem Rechner bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie hoch die Dienstwagen-Versteuerung ist:

Hier stehen Erklärungen zum Firmenwagenrechner.

Keine Firmenwagen-Steuer zahlen

Um die Versteuerung des Dienstwagens zu verhindern, gibt es nur einen Weg: Der Arbeitgeber muss die Privatnutzung ausdrücklich verbieten. Ein solches Verbot ist regelrecht Pflicht und von großem Vorteil für jeden Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen ohnehin nicht privat fährt.

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