Firmenwagen: Autobahngebühren versteuern
Wenn der Arbeitgeber Vignetten oder Mautgebühren übernimmt, die dem Arbeitnehmer während einer privaten Fahrt mit dem Firmenwagen entstanden sind, dann handelt es sich um einen so genannten "geldwerten Vorteil" (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: VI R 37/03).
Die Folge: Der Arbeitnehmer muss auf die Erstattung Lohnsteuer zahlen. Die Autobahngebühren lassen sich also nicht über die Ein-Prozent-Methode pauschal versteuern.
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