Ratgeber: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Viele Steuerbescheide sind falsch. Manchmal objektiv falsch wegen eines Zahlendrehers, Vorzeichenfehlers oder vergessener Kosten. Manchmal nur subjektiv falsch, weil das Finanzamt eine andere Rechtsauffassung vertritt als Sie.

Daher lohnt es sich, den Einkommensteuerbescheid ausgiebig zu prüfen und schon beim kleinsten Ansatzpunkt Einspruch einzulegen. Der Einspruch kostet kein Geld und zahlt sich in unerwartet vielen Fällen aus. Eine Steuererstattung von mehreren 100 oder gar mehreren 1.000 Euro ist durchaus möglich.

In jedem Steuerbescheid verbergen sich weitere wichtige Informationen, speziell für Selbstständige und Freiberufler zum Thema Betriebsprüfung - und wann eine solche droht.

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Ratgeber-Inhaltsverzeichnis:

Unser kostenloser Ratgeber erklärt Ihnen auf über 50 Seiten:

  • welche Arten von Fehlern es gibt,
  • wie Sie Ihren Steuerbescheid prüfen,
  • auf welche Urteile und Verfügungen Sie sich berufen können,
  • bis wann Sie Ihren Einspruch wo und wie einreichen,
  • mit welchen Antworten des Finanzamts zu rechnen ist
  • und wie Sie gegen diese Antworten vorgehen, falls nötig.

Mit unseren kostenlosen Musterbriefen ans Finanzamt sparen Sie Zeit und Arbeit.

Warum sind so viele Bescheide falsch?

  • Zum Beispiel weil das Finanzamt Werbungskosten nicht anerkennt, die es aber anerkennen muss.
  • Weil auch das Finanzamt sich mal verrechnet.
  • Weil das Finanzamt härter misst, als gerechtfertigt oder erlaubt ist.
  • Weil das Finanzamt steuerzahlerfreundliche Urteile nicht anwendet.
  • Weil das Finanzamt steuerzahlerfreundliche Urteile vielleicht gar nicht kennt.
  • Weil vielleicht noch gar kein Urteil gesprochen ist. Von einem neuen steuerzahlerfreundlichen Urteil profitieren Sie nur, wenn Sie rechtzeitig auf das laufende Verfahren verwiesen und Ihren Steuerbescheid dadurch offen gehalten haben.

Das alles sind genug Gründe für einen Einspruch. Er ist schnell und ohne sonderlichen Aufwand eingelegt. Sie riskieren dabei nichts. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos - außer Sie beauftragen einen Steuerberater. Ihre Erfolgsaussichten dagegen sind groß: Bei zwei von drei Einsprüchen für das Jahr 2005 erhielten die Steuerzahler Recht. Allerdings sollten Sie schnell handeln: Die Frist läuft vier Wochen ab Erhalt des Steuerbescheids.

Einspruch - wie und wogegen?

Damit auch Sie möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen, erfahren Sie auf diesen Seiten, wie Sie erfolgreich Einspruch einlegen und was Sie dabei beachten müssen. Unsere Musterschreiben erleichtern Ihre Arbeit. Wogegen Sie Einspruch einlegen und auf welche Gerichtsurteile Sie sich berufen, lesen Sie in den Steuertipp-Rubriken. Geben Sie die Aktenzeichen der Urteile an, um das Finanzamt in seine Schranken zu weisen.

Extra-Service: Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Steuer-Newsletter. Wir benachrichtigen Sie über neu gefällte Urteile und erklären, was diese für Sie bedeuten und wie Sie sie für einen Einspruch nutzen. Außerdem informieren wir in unserem Newsletter über neue Gesetze und Steuersparmodelle, sodass Sie rechtzeitig gegensteuern können.

Schritt zurück: Ratgeber zur Steuererklärung

Steuer-Tipp: Lesen Sie auch unseren Ratgeber für die Steuererklärung, den wir nach und nach ausbauen. Dort finden Sie Hinweise dafür, welche Kosten und Angaben Sie mit Ihrem Einspruch nachreichen oder berichtigen können.