Firmenwagen-Rechner (geldwerter Vorteil)
Wer seinen Firmenwagen auch im Privatleben fährt, muss diese Privatnutzung versteuern. Denn ihm entsteht dadurch ein so genannter geldwerter Vorteil, der mit einer Lohn- oder Gehaltserhöhung zu vergleichen ist. Die Höhe der Firmenwagen-Steuer ist nach der 1-Prozent-Regelung oder mit der Fahrtenbuch-Methode zu berechnen. Mit diesem Dienstwagenrechner ermitteln Sie Ihren geldwerten Vorteil und stellen fest, welche Art der Versteuerung Sie wählen sollten (der Rechner benötigt eingeschaltetes JavaScript):
Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.
Hinweise zum Firmenwagen-Rechner:
Der Bruttolistenpreis ist erforderlich, um Ihren geldwerten Vorteil bei der 1-%-Methode zu berechnen. Es gilt der Bruttolistenpreis für Deutschland, einschließlich Ausstattung, Zubehör und Mehrwertsteuer, ohne Abzug jeglicher Rabatte. Setzen Sie den Bruttolistenpreis selbst dann an, wenn Ihr Arbeitgeber den Wagen gebraucht und zu einem Bruchteil des ursprünglichen Verkaufspreises erstanden hat.
Der tatsächliche Anschaffungspreis (einschließlich Mehrwertsteuer) hingegen ist erforderlich, um Ihren geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuch-Methode zu berechnen. Der Firmenwagen-Rechner ermittelt hieraus die jährliche steuerliche Abschreibung (AfA), welche in die Gesamtkosten des Fahrzeugs für das jeweilige Jahr einfließt.
Im Rechner-Feld für die jährlichen Kosten geben Sie daher die laufenden Kfz-Kosten ohne Abschreibung an. Also nur Kraftstoff, Kfz-Steuer, Versicherung, Reparaturen, Wartung, Nebenkosten.
Beim Weg zur Arbeit geben Sie nur die einfache Strecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer so genannten "ersten Tätigkeitsstätte" an. Also nur Hinfahrt oder Rückfahrt, nicht beide zusammengerechnet.
Sie ermitteln den Anteil der privaten Nutzung aus Ihrem Fahrtenbuch. Hieraus ergibt sich, welche tatsächlichen Kfz-Kosten Sie im Steuerjahr mit Ihren Privatfahrten verursacht haben. Diesen Betrag haben Sie als geldwerten Vorteil zu versteuern.
Bei beiden Versteuerungsmethoden multiplizieren Sie Ihren geldwerten Vorteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Der Firmenwagen-Rechner gibt Ihnen zwei Endergebnisse: Die jährliche Steuer für Firmenwagen bei 1-%-Methode und bei Fahrtenbuch-Methode. Wenn Sie ein ordentliches Fahrtenbuch geführt haben, dürfen Sie wählen und den günstigeren der beiden Werte in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Ohne Fahrtenbuch müssen Sie das Endergebnis für die 1%-Methode eintragen.