Steuersparmodell: Privatwagen fürs Unternehmen nutzen
Selbstständige können Steuern sparen, indem sie ihren Privatwagen oder den Wagen ihres Ehepartners für betriebliche Fahrten nutzen. Das Unternehmen zahlt steuerfreies Kilometergeld und setzt dieses Steuern mindernd als Betriebsausgaben ab.
Der Vorteil dabei: Da der Pkw nicht über das Unternehmen oder die Praxis läuft, sind keine Steuern auf die Privatnutzung fällig. Ein späterer Verkaufserlös bleibt steuerfrei (Sonderfall: Pkw-Verkauf innerhalb eines Jahres nach Kauf). Einziger Nachteil: Die Firma kann keine Vorsteuern aus den Kfz-Kosten geltend machen.
Als Unternehmer haben Sie zwei Möglichkeiten, die dienstlich gefahrenen Kilometer abzurechnen: die Pauschalmethode und die Fahrtenbuchmethode. Nachfolgend lesen Sie die Voraussetzungen, eine Vergleichsrechnung sowie weitere Steuertipps.
1. Möglichkeit: Die Pauschalabrechnung
Das Finanzamt akzeptiert pauschal 0,30 Euro pro zurückgelegten Kilometer. Dieses Kilometergeld ist für Firmen und Freiberufler eine Steuern mindernde Betriebsausgabe. Der Clou: Bei Ihnen privat als Fahrer bleibt das Kilometergeld steuerfrei.
Ein weiterer Vorteil: Sie brauchen kein Fahrtenbuch zu führen. Sie müssen nur die Fahrten aufstellen, die Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit zurückgelegt haben. Dazu sind folgende Angaben nötig:
- Datum der Fahrt,
- zurückgelegte Kilometer,
- Fahrtziel und
- Grund der Fahrt mit Ihrem Privatwagen.
Steuer-Tipp: Stellen Sie diese Angaben monatlich zusammen und geben Sie sie in Ihre Firmen-Buchführung. Lassen Sie sich das Kilometergeld auf Ihr Privatkonto überweisen.
2. Möglichkeit: Die Fahrtenbuchabrechnung
Vor allem bei teuren Privatfahrzeugen deckt die gesetzlich erlaubte Kilometerpauschale nicht die Pkw-Kosten. Aus diesem Grund dürfen Sie dem Fiskus die genauen Kosten pro Kilometer nachweisen. Dazu müssen Sie ein lückenloses Fahrtenbuch führen und sämtliche Kosten erfassen, die Ihr Privatwagen pro Jahr verursacht. Sie können diese privaten Pkw-Kosten anteilig absetzen:
- Abschreibung (AfA) (6 Jahre für Neufahrzeuge) oder monatliche Leasingraten,
- laufende Kosten wie Benzin, Öl, Wagenwäsche,
- Inspektionen und Reparaturen,
- ADAC-Beitrag,
- Kfz-Steuer,
- Kfz-Versicherung,
- Unfallkosten, soweit diese nicht von Dritten bezahlt werden,
- nachträgliche Einbauten (bei Kosten über 410 Euro plus Umsatzsteuer müssen Sie diese über die Restnutzungsdauer des Fahrzeugs abschreiben)
Am Jahresende ermitteln Sie die Gesamtkosten Ihres Privatwagens und legen sie auf die Kilometer um, die Sie für Ihre Firma oder Praxis zurückgelegt haben. Wie sich dies auswirkt, zeigt die folgende Beispielrechnung.
Beispielrechnung: Vergleich der Pauschal- und der Fahrtenbuchmethode
Max Clever ist eBay-Unternehmer und nutzt für seine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig einen BMW 530i, dessen Listenpreis einschließlich Zubehör 55.000 Euro beträgt. Clever fährt pro Jahr insgesamt 25.000 Kilometer, davon 10.500 Kilometer für sein Unternehmen.
Position | Betrag |
---|---|
1. Möglichkeit: Pauschalmethode | |
Steuerfreie Erstattung durch die Praxis (10.500 Kilometer x 0,30 Euro/Kilometer) | 3.150 Euro |
2. Möglichkeit: Die Fahrtenbuchmethode | |
Abschreibung (55.000 Euro/6 Jahre) | 9.167 Euro |
Laufende Betriebskosten (Treibstoff, Reparaturen, Kfz-Steuer, Versicherung etc.): 0,45 Euro pro Kilometer (*) x 25.000 Kilometer | + 11.250 Euro |
Summe | = 20.417 Euro |
Kosten pro Kilometer (20.417 Euro/25.000 Kilometer) | 0,82 Euro |
Steuerfreie Erstattung durch die Firma (10.500 Kilometer x 0,82 Euro/Kilometer) | 8.610 Euro |
(*) Hinweis: Wir haben den Näherungswert des ADAC für das Beispiel-Fahrzeug eingesetzt. Normalerweise muss der Fahrer die Kosten einzeln aufführen und belegen. | |
Vergleich der Methoden | |
Steuerersparnis aus Pauschalmethode | 3.150 Euro |
Steuerersparnis aus Fahrtenbuchmethode | 8.610 Euro |
Ergebnis: Jährlicher Vorteil der Fahrtenbuch- gegenüber der Pauschalabrechnung: | 5.460 Euro |
Stand: Mai 2016, Quelle: www.steuer-schutzbrief.de |
Fazit: Wenn Max Clever mit einem Fahrtenbuch seine tatsächlichen Pkw-Kosten exakt ermittelt, erhält er von seinem eigenen Unternehmen 8.610 Euro pro Jahr steuerfrei erstattet. Das sind 5.460 Euro mehr als er über die pauschale Kilometerabrechnung erhalten hätte.
Achtung! Seine Firma kann bei beiden Möglichkeiten die Kilometerkosten als Betriebsausgabe Steuern mindernd geltend machen.
Was Sie im Fahrtenbuch aufzeichnen müssen
Damit der Fiskus Ihr Fahrtenbuch anerkennt, muss es folgende Informationen enthalten:
- Datum
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer betrieblich veranlassten Fahrt
- Reiseziel
- Reisezweck
- aufgesuchte Gesprächspartner
- gefahrene Umwege samt Grund
- Bei Privatfahrten genügen Kilometerangaben.
Ein Fahrtenbuch ist zeitnah und geschlossen zu führen. In jeder ADAC-Geschäftsstelle gibt es ein "klassisches" Fahrtenbuch unter dem Namen "Bordbuch" für 5 Euro. Es ist jedoch nicht erlaubt, lose Notizzettel einmal im Monat ins Reine zu schreiben, selbst wenn Sie die Zettel als zusätzlichen Nachweis aufbewahren (BFH-Urteil, Aktenzeichen: VI R 27/05). Welche weiteren Auflagen und Steuertipps gelten, lesen Sie in unserer Rubrik "Fahrtenbuch".
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Auto, Pkw, Lkw, Kfz, Betriebsausgaben, Fahrtenbuch, Familie, Firmenwagen, Freiberufler, GmbH-Geschäftsführer, Selbstständige, Unternehmer