Steuertipps für Immobilienbesitzer
Diese Hauptrubrik enthält alle Steuer-Tipps, die grundsätzlich für Immobilienbesitzer als Gruppe von Steuerzahlern von Bedeutung sind. Dazu zählen also nicht nur scharf eingegrenzt "Immobilien" und "Vermietung", sondern auch allgemeiner "Aufbewahrungspflichten für Belege" oder die "Gefahren von Steuerhinterziehung". Um gezielter zu suchen, klicken Sie bitte auf die Unterrubriken im linken Navigationsmenü.
In diesem Artikel lesen Sie einen ersten Überblick, wie Immobilienbesitzer Steuern sparen - mit Links zu unseren ausführlichen Artikeln.
Erwerb und laufende Steuer
Beim Kauf einer Immobilie fällt meist Grunderwerbsteuer an. Klären Sie mit dem Verkäufer, wer diese Steuer zu zahlen hat.
Zudem ist auf Grundbesitz jährlich die Grundsteuer fällig. Ihre Höhe und Bewertungsgrundlage wird derzeit gesetzlich neu geregelt.
Vermietung
Vermieter haben die meisten und größten Möglichkeiten, mit einer Immobilie Steuern zu sparen. Besonders beliebt sind Steuermodelle mit Familienmitgliedern als Mieter. Hier lesen Sie einen Überblick Steuer-Tipps für Vermieter.
Späteren Ruhestandswohnsitz steuergünstig sanieren: Ein beliebtes Steuermodell für Immobilienbesitzer lautet "erst vermieten, dann selbst einziehen". Wer dieses Modell richtig umsetzt, beteiligt das Finanzamt an den teuren Modernisierungskosten. Ohne die vorgeschaltete Vermietung jedoch wäre die Sanierung der (späteren) Privatwohnung steuerlich ein reines Privatvergnügen.
Immobilienverkauf
Wollen Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf wieder abstoßen? Dann handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft: Ein etwaiger Verkaufsgewinn ist steuerpflichtig, ein Verkaufsverlust hingegen lässt sich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Steuerjahr verrechnen. Dazu zählen zum Beispiel der private Handel mit Kunstgegenständen, Antiquitäten, Schmuck, Oldtimern oder Währungen. Für die meisten dieser Geschäfte beträgt die so genannte Spekulationsfrist 1 Jahr ab Kaufdatum, bei Immobilien hingegen 10 Jahre. Sind diese 10 Jahre beim Verkaufszeitpunkt abgelaufen, ist ein Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Wenn Sie in einem bestimmten Zeitraum "zu viele" Immobilien verkaufen, könnte das Finanzamt Ihnen einen gewerblichen Handel unterstellen. Dann wäre Gewerbesteuer zusätzlich fällig.
Beim Verkauf einer Immobilie kann Grunderwerbsteuer anfallen. Klären Sie mit dem Käufer, wer diese Last zu tragen hat.
Ausland und Wohnsitz
Wollen Sie Ihren Wohnsitz in eine Immobilie im Ausland verlegen und der deutschen Steuerpflicht entgehen? Dann informieren Sie sich ausgiebig über die Fallstricke bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland. Denn das deutsche Finanzamt hat häufig eine andere Auffassung darüber, ob ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz in Deutschland tatsächlich und wirksam aufgegeben hat. Hier ergeben sich teure Steuer-Fallen. Zudem droht Unternehmern die so genannte Wegzugsbesteuerung.
Arbeitszimmer
Wer in seiner Immobilie ein Arbeitszimmer, Archiv etc. einrichtet, kann die anteiligen Gebäudekosten sowie weitere Kosten steuerlich geltend machen. Dafür gelten weitere Voraussetzungen. Zudem ist die Steuer-Falle "Stille Reserve" beim Verkauf der Immobilie mit einem Steuerberater zu klären.
Allerdings können Sie den Gewinnanteil des Arbeitszimmers drücken, indem Sie anteilige Kosten des Immobilienverkaufs, u.a. Courtage des Immobilienmaklers, Notarkosten etc. gegenrechnen. Gehört die Immobilie, in dem sich das Arbeitszimmer befindet, einem Ehepaar gemeinsam, wird aber nur von einem Ehepartner genutzt, brauchen Sie sich vom Finanzamt nur den halben Verkaufsgewinn anrechnen zu lassen.
Eigenheim und Förderungen
Weitere Förderungen für Immobilienbesitzer sind Wohn-Riester und das Baukindergeld. Früher gab es außerdem die Eigenheimzulage und das Bauherrenmodell, die hier nur noch der Vollständigkeit halber erklärt sind.