Selbstständige: Mit Privatwagen als Firmenwagen mehr Steuern sparen
Wenn Sie als Selbstständiger Ihren privaten Pkw für betriebliche Fahrten nutzen, kann Ihnen Ihre Firma maximal 0,30 Euro pro dienstlich gefahrenen Kilometer als steuer- und sozialversicherungsfreien Kostenersatz zahlen. Jedoch machen Sie dabei angesichts ständig steigender Benzinpreise und anderer Autokosten ein schlechtes Geschäft.
Was viele nicht wissen: Sie können höhere Kosten geltend machen, wenn Sie diese exakt nachweisen. Dazu sind folgende Angaben nötig:
- Gesamtfahrleistung pro Jahr
- Betriebskosten des privaten Pkws pro Jahr, also: Abschreibung (6 Jahre), Versicherung (auch Vollkasko), Steuer, Wartungs- und Reparaturkosten, Reinigung, Mitgliedsbeitrag für den Automobilclub
- Kraftstoffkosten oder einfacher: die geschätzten Kraftstoffkosten, die sich aus durchschnittlichem Verbrauch (gibt es beim ADAC) und Benzinpreis mal Kilometerzahl errechnen. Beide Beträge, zusammengerechnet und durch die Jahresfahrleistung geteilt, ergeben die individuellen Kosten des Fahrzeugs pro Kilometer.
Im Prinzip könnten Sie sich den exakten Kilometerbetrag auszahlen lassen. Doch das wäre unklug, denn Ihre GmbH darf Ihnen maximal 0,30 Euro pro Kilometer steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen. Jeder Cent mehr kostet Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Steuer-Tipp: Besser ist es, wenn Sie die Kosten, die über der Pauschale liegen, bei Ihrer nächsten privaten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Möglicherweise müssen Sie erst die jährliche Werbungskostenpauschale überschreiten, um den größtmöglichen Steuervorteil herauszuholen.
Fahrtenbuch erforderlich?
Früher mussten Steuerzahler ihre Kosten und pro Jahr gefahrenen Kilometer nur glaubhaft machen, etwa durch Benzinquittungen und Werkstattsrechnungen (auf denen auch der Kilometerstand zu finden ist). Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Überereifrige Finanzbeamte forderten immer schon ein lückenloses Fahrtenbuch.
In den vergangenen Jahren haben sich Missbrauchsfälle gehäuft. Heute ist das lückenlose Fahrtenbuch die einzig sichere Methode, um die tatsächlichen Kosten eines betrieblich genutzten Privatwagens nachzuweisen.
Es gibt aber eine Erleichterung für Folgejahre: Wenn Sie Ihren individuellen Kilometersatz anhand eines Fahrtenbuchs errechnet haben, dürfen Sie ihn auch in späteren Jahren anwenden. Das ist so lange möglich, bis sich Ihre Verhältnisse wesentlich ändern.
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