Steuertipps für Rentner und Privatiers

Rentner sind steuerlich in folgende Gruppen einzuordnen. Für alle diese Gruppen und Fälle lesen Sie in dieser Steuer-Rubrik Ratgeber, Nachrichten und Tipps:

  • Ihre Gesamteinkünfte im Jahr liegen unter dem Grundfreibetrag (Existenzminimum). In diesem Fall brauchen Sie sich nicht mit der Steuer zu beschäftigen und keine Steuererklärung abzugeben. Hier lesen Sie, ob eine freiwillige Steuererklärung für Sie sinnvoll ist.
  • Achtung: In den vergangenen Jahren tat sich ein Sonderfall für die gerade beschriebenen Rentner auf. Denn der Gesetzgeber hat die Renten stärker erhöht als den Grundfreibetrag. Dadurch wurden und werden viele Rentner steuerpflichtig, ohne es zu wissen.
  • Ihre Rente ist hoch und/oder Sie haben weitere Einkünfte. Zum Beispiel aus Vermietung, Selbstständigkeit oder einem Angestelltenverhältnis. Dadurch übersteigen Sie den Grundfreibetrag und sind steuerpflichtig. Sie müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie das nicht tun, machen Sie sich möglicherweise der Steuerhinterziehung strafbar.
  • Besonderheiten gelten für Minijobs und Abgeltungsteuer (bestimmte Kapitaleinkünfte).
  • Privatiers stehen ebenso in dieser Steuer-Rubrik, weil für sie die gleichen Regeln gelten wie für Rentner. Und seien wir mal ehrlich: Meist handelt es sich bei Privatiers um Rentner, weil die meisten Menschen ein Leben lang brauchen, um sich das nötige Kapital aufzubauen. Oder sie verhalten sich wie Rentner, weil sie nicht mehr arbeiten müssen und Ihr Leben in vollen Zügen genießen können. 

Die Rente selbst ist steuerpflichtig. Lesen Sie hier ausführliche Informationen und Steuer-Tipps zur Rentenbesteuerung in Deutschland.

Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Hier informieren Sie sich, wie Sie Einnahmen aus Vermietung oder Erträge aus Kapitalvermögen versteuern - oder damit Steuern sparen.

Für Rentner ist naturgemäß der Themenkomplex "Erbschaft und Schenkung" bedeutend.

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