Wie Studenten Steuern sparen
Am meisten Steuern spart, wer hohe berufliche Kosten mit einem hohen Einkommen verrechnet. Das erste Problem bei Studenten: Sie haben zwar hohe Kosten durch Semesterbeiträge, Studiengebühren, Fahrtkosten, Computer, Fachliteratur, Zweitwohnung am Studienort etc. Doch sie verdienen so wenig Geld, dass sie kaum oder gar keine Steuern zahlen müssen. Während des Studiums läuft ein Steuerabzug also (meist) ins Leere.
Die Lösung wäre, die hohen Kosten mehrere Jahre lang aufzuheben und mit den Einkünften aus dem ersten festen Job zu verrechnen. Bei Werbungskosten ist ein solcher Vortrag in die Zukunft möglich, bei Sonderausgaben jedoch nicht. Das zweite Problem bei Studenten: Die Kosten für ein Erststudium oder eine Erstausbildung zählen in der Regel zu den ungünstigen Sonderausgaben. Damit haben sie steuerlich verloren, denn Sie können diese Ausgaben nicht steuermindernd absetzen.
Ob diese Einstufung als Sonderausgaben rechtens ist oder ob es sich beim Erststudium nicht doch um (vorweggenommene) Werbungskosten handelt, beschäftigt seit über 10 Jahren die Finanzgerichte, Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht. Wann immer das Verfassungsgericht zugunsten der Studenten entschied, versuchte die Bundesregierung oder das Bundesfinanzministerium, den Schaden zu reparieren - die betroffenen (Ex-)Studenten mussten sich erneut durch die Instanzen der Gerichte klagen.
Deshalb ist die Frage nach dem Steuerabzug für Studienkosten noch nicht endgültig entschieden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über den aktuellen Stand und die wichtigsten Artikel:
- Um was für Kosten geht es überhaupt? Lesen Sie hier eine Liste mit typischen Werbungskosten oder Sonderausgaben für Studenten.
- Wie hoch ist der Steuervorteil durch das Erststudium? Lesen Sie hier eine Beispielrechnung für die Steuerersparnis im späteren Berufsleben.
- Der Bundesfinanzhof entschied 2014, dass die Kosten für Erststudium und Erstausbildung voll als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (ausführlicher Artikel mit kostenlosem Muster-Einspruch). Hierbei handelt es sich um einen wichtigen Etappensieg für Steuerzahler. Denn zuvor war nur ein begrenzter Sonderausgabenabzug möglich, was den meisten Betroffenen keine Ersparnis brachte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht über diese Frage zu entscheiden.
- Diese BFH-Urteile richteten sich gegen eine Gesetzesänderung von 2011. Damals hatte die Bundesregierung versucht, eine andere studentenfreundliche BFH-Entscheidung aus 2011 auszuhebeln.
Im Berufsleben Steuern sparen (Klick hierauf genügt)
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