Wer wie viel Einkommensteuer zahlen muss
Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind mit ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkten einkommensteuerpflichtig, also auch mit ausländischen Einkünften. Das bedeutet: Jeder in Deutschland lebende Mensch wird der Einkommensteuer unterworfen. Dabei sind das Alter, die Geschäftsfähigkeit und die Nationalität unerheblich. Daher sind auch Kinder einkommensteuerpflichtig. (Für juristische Personen, zum Beispiel GmbH und AG, gilt die Körperschaftsteuer.)
Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, aber in Deutschland Einkünfte erzielt, ist hier beschränkt steuerpflichtig. Er muss seine inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern, wobei Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat beachtet werden.
Welche Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer?
Die zu versteuernden Einnahmen lassen sich in sieben Kategorien einordnen:
- Gewinne aus Land- und Forstwirtschaften,
- Gewinne aus Gewerbebetrieben,
- Gewinne aus selbstständiger Arbeit,
- Überschüsse aus nichtselbstständiger Arbeit,
- Überschüsse aus Kapitalvermögen,
- Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung,
- Überschüsse aus sonstigen Einkünfte im Sinn des § 22 EStG.
Alle anderen Einnahmen sind nicht steuerbare Vorgänge auf der privaten Vermögensebene, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Hierunter fallen zum Beispiel Lotteriegewinne, Gewinne aus Wetten und Gewinne aus sonstigen Liebhabereigeschäften, die ohne Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht ausgeübt werden. Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Zur Einkommensteuer-Berechnung sind mehrere Schritte erforderlich. Zum Überblick siehe unser Berechnungsschema in der unten stehenden Tabelle. Hier ist eine ausführlichere Erklärung.
1. Summe der Einkünfte berechnen:
Als erstes ermitteln Sie die Gewinne und Überschüsse aus den oben genannten Einkunftsarten. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Kosten nur mit solchen Einnahmen verrechnen dürfen, in deren Zusammenhang sie entstanden sind. Es ist nicht möglich, Einnahmen und Ausgaben aus verschiedenen Einkunftsarten zu vermischen. Selbst wenn in einer Einkunftsart Ihre Kosten die Einkünfte deutlich übersteigen.
Beispiele:
- Ein Freiberufler verrechnet seine Fahrtkosten zum Kunden mit seinen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.
- Fotokopien, Telefonate und Reparaturen im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung lassen sich nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnen, nicht aber mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
- Gewerkschaftsbeiträge fallen meist im Zusammenhang mit nichtselbstständiger Arbeit an.
Rechnen Sie die Gewinne und Überschüsse aus allen Einkunftsarten zusammen, um die Summe der Einkünfte zu erhalten.
2. Gesamtbetrag der Einkünfte berechnen:
Anschließend ziehen Sie gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag ab. Sie haben nun den Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt.
3. Einkommen berechnen:
Hiervon ziehen Sie Ihre Sonderausgaben ab, zum Beispiel Versicherungsbeiträge oder Spenden.
Danach ziehen Sie außergewöhnliche Belastungen ab. Das sind Kosten, die unabwendbar für Sie waren und über den alltäglichen Kosten liegen. Beispiele: Krankheitskosten, soweit nicht von der Versicherung ersetzt, Beerdigungskosten, Scheidungskosten.
Damit haben Sie Ihr Einkommen berechnet.
4. Zu versteuerndes Einkommen berechnen:
Nun berücksichtigen Sie gegebenenfalls den Kinderfreibetrag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Nach Abzug dieser Kosten haben Sie das zu versteuernde Einkommen errechnet, die Ausgangsgröße für Ihre Einkommenssteuer.
5. Einkommensteuer berechnen:
Hierauf wird Ihr individueller Steuersatz angewendet, der in der Grundtabelle für Ledige oder in der Splittingtabelle für zusammenveranlagte Ehegatten steht. Falls Ihr persönlicher Steuersatz zum Beispiel 31 Prozent beträgt, multiplizieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen mit 0,31. So ermitteln Sie Ihre zu zahlende Einkommensteuer.
6. Bonus: Nach der Einkommensteuer geht es weiter
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Einkommensteuerbetrag außerdem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % oder 9 %, je nach Bundesland) zahlen müssen.
Einkommensteuer-Rechner
Dieser Rechner für die Einkommensteuer nimmt Ihnen die letzten Schritte ab. Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Schritt 4 ein, ergänzen Sie gegebenenfalls die anderen Daten und klicken Sie auf "berechnen":
Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.
Berechnungsschema für die Einkommensteuer
Hier sind alle Schritte zur Berechnung der Einkommensteuer im Überblick:
Rechnung | Schritt |
---|---|
+ | Gewinne aus Land- und Forstwirtschaften |
+ | Gewinne aus Gewerbebetrieben |
+ | Gewinne aus selbstständigen Arbeiten |
+ | Überschüsse aus nichtselbstständigen Arbeiten |
+ | Überschüsse aus Kapitalvermögen |
+ | Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung |
+ | Überschüsse aus sonstigen Einkünfte im Sinn des § 22 EStG |
= | Summe der Einkünfte |
- | abzüglich Altersentlastungsbetrag |
= | Gesamtbetrag der Einkünfte |
- | abzüglich Sonderausgaben |
- | abzüglich außergewöhnliche Belastungen |
= | Einkommen |
- | abzüglich Kinderfreibetrag |
- | abzüglich Alleinerziehendenentlastungsbetrag |
= | zu versteuerndes Einkommen |
* | persönlicher Steuersatz |
= Ergebnis: | zu zahlende Einkommensteuer |
Stand: Juli 2015, Quelle: www.steuer-schutzbrief.de |