Der Körperschaftsteuer unterliegen insbesondere die Gewinne der juristischen Personen mit Sitz in Deutschland (zum Beispiel Aktiengesellschaften und GmbHs). Daher auch der häufige Vergleich, die Körperschaftsteuer sei die "Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften". Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent. Die Gewinne einer inländischen Aktiengesellschaft werden also zunächst mit 25 Prozent Körperschaftsteuer definitiv belastet, bevor ein Teil des Gewinns als Dividende an die Anteilseigner fließt.
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