Als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) werden die Zuwendungen einer GmbH an Anteilseigner oder den GmbH-Geschäftsführer bezeichnet, die unangemessen sind und einem Fremdvergleich zu einer vergleichbaren GmbH nicht standhalten. Hierzu zählen beispielsweise unangemessen hohe Geschäftsführergehälter, unangemessen hohe Umsatztantiemen, unangemessen teure Firmenwagen oder überhöhte Darlehenszinsen an die Anteilseigner. Der Gewinn der GmbH wird um diese unangemessenen Ausgaben erhöht, während die Begünstigten die verdeckte Gewinnausschüttung als Kapitaleinkünfte versteuern müssen.
Weitere Steuer-Tipps zur verdeckten Gewinnausschüttung:
Der Steuer-Schutzbrief schreibt seit 1993 über Steuern und Geld. Unser Ziel ist es, dass Sie Geld, Zeit und Steuern sparen und einen größtmöglichen Nutzen erhalten. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln und Dokumenten des Steuer-Schutzbriefs liegen bei Information Highway Lutz Schumann, sofern nicht anders vermerkt. Nachdruck, die Verwendung auf Internetseiten und die Veröffentlichung sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.