Firma & Praxis: Rechnungen - Steuertipps für Unternehmer, Gründer und Freiberufler
vom 12. Dezember 2015 (aktualisiert am 14. August 2019)
Welche monatsgenauen Währungskurse Sie für ausländische Zahlungen und Rechnungen bei Ihrer (Umsatz-)Steuererklärung ansetzen müssen. Mit Tabellen und PDF-Download.[weiterlesen...]
vom 04. März 2009 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Warum das Finanzamt eine Scheinrechnung unterstellt und den Abzug der Umsatzsteuer verweigert, wenn die Leistung nicht konkret beschrieben ist.[weiterlesen...]
vom 09. Oktober 2008 (aktualisiert am 24. April 2020)
Wie Sie sich mit kreativen Rechnungsnummern vor neugierigen Wettbewerbern schützen, aber gleichzeitig kein Problem mit Ihrem Finanzamt bekommen.[weiterlesen...]
vom 19. Januar 2007 (aktualisiert am 17. Juni 2019)
AKTUALISIERUNG: Das Bundesfinanzministerium hat die Grenze für Kleinbetragsrechnungen zum 1. Januar 2017 von 150 auf 250 Euro erhöht (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz). Bis zu diesem Betrag sind weniger Angaben auf der...[weiterlesen...]
vom 09. Januar 2006 (aktualisiert am 17. Juni 2019)
Der ständig steigende Benzinpreis kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Denn ab einem Betrag von 150 Euro gelten die strengen Pflichtangaben für Rechnungen. Dann muss zum Beispiel auch Ihr Name als Leistungsempfänger auf...[weiterlesen...]
vom 31. Oktober 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in seinem Schreiben vom 26. September 2005 geklärt, bei welchen Lieferarten welches Leistungsdatum gilt. In der Rechnung darf auf das Leistungsdatum auf dem Lieferschein verwiesen sein...[weiterlesen...]
vom 16. September 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Erfurt hat ihre Finanzämter angewiesen, die Regeln zu Rechnungspflichtangaben rigoros umzusetzen (Verfügung vom 9. Mai 2005, Aktenzeichen: S 7280 A – 21 – L 243). Demnach gebe es außer den...[weiterlesen...]
vom 08. Februar 2005 (aktualisiert am 09. November 2015)
Ein Neider, ein Konkurrent, ein unzufriedener Geschäftspartner oder früherer Mitarbeiter – er braucht bloß Ihre Steuernummer zu kennen, und schon kann er in Ihrem Namen und ohne Ihr Wissen erfundene Steuerdaten ans Finanzamt...[weiterlesen...]