Homeoffice-Pflicht endet: Was jetzt für Arbeitgeber gilt
Von ECOVIS-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock
Mit der Bundesnotbremse endet am 30.06.2021 die aktuelle Corona-Arbeitsschutz-Verordnung. Arbeitgeber müssen ab dem 1.07.2021 nicht mehr Homeoffice oder mobiles Arbeiten anbieten.
Auch wenn die Homeoffice-Pflicht wegfällt, sollen Unternehmen die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsnotwendige Minimum reduzieren. Weiterhin brauchen die Betriebe Hygienepläne und Infektionsschutzmaßnahmen. Und sie müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter sie beachten. Wo dies unmöglich ist, müssen Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Die Vorgabe, dass jede Person eine Mindestfläche von zehn Quadratmeter hat, gibt es nicht mehr.
„Obwohl Homeoffice das Ansteckungsrisiko gesenkt hat, sehnen Teile der Wirtschaft das Ende der Homeoffice-Pflicht herbei“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock. In manchen Gegenden mangelte es an der notwendigen Infrastruktur, wie beispielsweise leistungsfähigen Internetverbindungen. „Für manche Mitarbeiter, deren Bürostandorte komplett geschlossen waren, war Homeoffice vor allem in Verbindung mit Homeschooling eine echte Herausforderung“, sagt Roloff.