Böse Falle: Ein Fremder kann "Ihre" Steuerdaten abgeben
Ein Neider, ein Konkurrent, ein unzufriedener Geschäftspartner oder früherer Mitarbeiter – er braucht bloß Ihre Steuernummer zu kennen, und schon kann er in Ihrem Namen und ohne Ihr Wissen erfundene Steuerdaten ans Finanzamt schicken. Bei der elektronischen Lohn- und Umsatzsteueranmeldung, zu der alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2005 verpflichtet sind, klafft eine große und leicht ausnutzbare Sicherheitslücke. Zwar kann Ihnen laut Finanzverwaltung kein finanzieller Schaden entstehen. Doch kostet es Zeit und Nerven, wenn Sie Abbuchungen des Finanzamts widerrufen und gefälschte Anmeldungen richtig stellen müssen.
Steuer-Tipps: Behandeln Sie Ihre Steuernummer als Geheimnis! Drucken Sie diese Nummern auf keinen Fall auf Ihre Briefbögen! Die aktuellen Rechnungsanforderungen erfüllen Sie auch, wenn Sie dort Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) veröffentlichen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzamt außerdem, dass Sie eine kurze Bestätigung erhalten, wenn Steuerdaten Ihres Unternehmens eingehen. Lassen Sie sich nicht mit dem Argument "zu großer Aufwand" abwimmeln – Sicherheit geht vor! Und genau die muss gewährleistet sein, wenn man Sie zu einem elektronischen Abgabeverfahren zwingt. Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit an einem Verfahren, das sicherstellt, dass nur Berechtigte Steuerdaten abgeben können.
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