Die wichtigsten Steueränderungen des Jahres 2008 auf einen Blick

vom 10. Januar 2008 (aktualisiert am 09. Mai 2016)
Von: Lutz Schumann

Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Steueränderungen 2008 auf einen Blick. Insgesamt ist die Zahl der Änderungen mindestens doppelt so hoch.

Abschreibung für Abnutzung (AfA):

Die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent des Kaufpreises von beweglichen Wirtschaftsgütern entfällt.

Für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter dürfen Sie eine Sonder-AfA von 20 Prozent auf den Kaufpreis geltend machen. Dies gilt zusätzlich zur linearen AfA und ist unabhängig davon, ob Sie vorher den neuen Investitionsabzugsbetrag genutzt haben. Diese Sonderabschreibung ist nur bei bestimmten Betriebsgrößenklassen zulässig und bei Einnahme-Überschuss-Rechnern mit Gewinnen bis 100.000 Euro.

Die Ansparrücklage ist entfallen. Bereits für Wirtschaftsjahre, die am 31. Dezember 2007 endeten, gilt der neue Investitionsabzugsbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Sie bilden diesen Abzugsbetrag bei bestimmten Betriebsgrößenklassen für geplante Investitionen der folgenden drei Jahre mit bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Herstellungs- oder Anschaffungskosten.

Auswärtstätigkeit:

Wer für seine Firma unterwegs ist oder keine feste Arbeitsstätte hat, kann künftig seine Reisekosten einfacher geltend machen. Dies gilt zum Beispiel für Lkw- oder Busfahrer. Vom 1. Januar 2008 an wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit unterschieden, sondern einheitlich von einer Auswärtstätigkeit gesprochen. Arbeitgeber dürfen ihren betroffenen Mitarbeitern die Ausgaben pauschal steuerfrei erstatten. Erstattet der Arbeitgeber keine Reisekosten, dann setzt der Mitarbeiter sie als Werbungskosten von der Steuer ab. Nur für Übernachtungskosten muss er weiterhin Belege einreichen.

Behinderte:

Behinderungsbedingte Aufwendungen konnten bislang entweder über den Behinderten-Pauschbetrag oder über die nachgewiesenen Kosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Seit 2008 deckt der Behinderten-Pauschbetrag nur noch laufende und typische Kosten der Behinderung ab. Zusätzliche außergewöhnliche Belastungen sind ab 2008 in der Steuererklärung als solche auszuweisen und werden neben dem Pauschbetrag abgezogen.

Mehr zum Thema: Niedriger Behinderten-Pauschbetrag ist verfassungskonform

Beitragsbemessungsgrenzen:

Für Arbeitnehmer im alten Bundesgebiet steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung um 50 Euro auf 5.300 Euro im Monat. Im Osten wird sie dagegen erstmals sinken, und zwar um ebenfalls 50 Euro auf 4.500 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Sozialbeiträge abzuführen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.562,50 auf 3.600 Euro. Neben der Beitragsbemessungs- gibt es die Arbeitsentgeltgrenze. Die Arbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem Verdienst ein Pflichtversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Sie steigt von 3.975 auf 4.012,50 Euro.

Mehr zum Thema: Krankenversicherung: BFH ist für höheren Sonderausgabenabzug

Belege:

Wer Ausgaben für Dienstleistungen, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen hat, braucht Rechnungen und Kontoauszüge nicht mehr mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Finanzbeamten können allerdings die Belege nachfordern.

Mehr zum Thema: Rubrik "Belege"

Betriebliche Altersvorsorge:

Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Betriebsrente per Gehaltsumwandlung. Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben. Beschäftigte können bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2008 bleiben nun Einzahlungen von bis zu 2.544 Euro von Steuern und Abgaben verschont.

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Buchführung:

Die steuerliche Grenze zur Buchführungspflicht steigt auf einen Jahresgewinn von 50.000 Euro (zuvor 30.000 Euro). Schon 2007 erhöhte sich die Umsatzgrenze von 350.000 auf 500.000 Euro. Dadurch dürfen mehr Nicht-Kaufleute eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben und müssen keine Bilanz mehr erstellen.

Entfernungspauschale:

Arbeitnehmer dürfen 2008 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiterhin erst ab dem 21. Entfernungskilometer 30 Cent Werbungskosten Steuern mindernd geltend machen. Dennoch können sich Betroffene einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2008 eintragen lassen; der Steuer-Schutzbrief empfiehlt jedoch, diesen Freibetrag nicht zu nutzen. Ob die Kürzung der Entfernungspauschale rechtmäßig ist oder nicht, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Kürze.

Mehr zum Thema: Rubrik "Entfernungspauschale"

Ehrenamtliche:

Wer ehrenamtlich tätig ist, kann sich seinen Aufwand höher entschädigen lassen, ohne vom Finanzamt oder den Sozialversicherungen zur Kasse gebeten zu werden. Die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Übungsleiter steigt von 1.848 auf 2.100 Euro pro Jahr. Zudem dürfen Vereine ihren Ehrenamtlern 500 Euro pro Jahr steuerfrei auszahlen.

Fristen:

Alle Steuerzahler, die wegen ihres geringen Verdienstes keine Steuererklärung abgeben müssen, dies aber dennoch tun wollen, können sich künftig mehr Zeit lassen. Die bislang geltende Zweijahresfrist entfällt. Wer in den vergangenen sieben Jahren keine Erklärung abgegeben hat, aber noch Ansprüche gegenüber dem Fiskus hat, kann das jetzt nachholen.

Mehr zum Thema: Finanzamts-Unterrubrik "Steuererklärung"

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):

Der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde auf 150 Euro gesenkt; bislang lag er bei 410 Euro ohne Umsatzsteuer. Bei Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen Selbstständige die Gegenstände ohne Ausnahme auf vier Jahre verteilt abschreiben.

Achtung! Diese neuen Vorschriften gelten nur bei Gewinneinkünften.Arbeitnehmer, Kapitalanleger und Vermieter ziehen geringwertige Wirtschaftsgüter wie bisher bis zu Nettoanschaffungskosten von 410 Euro sofort als Werbungskosten ab.

Gewerbesteuer:

Die Gewerbesteuer zählt jetzt zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Für Personenunternehmen entfällt die Ermäßigung durch den Staffeltarif. Der Freibetrag von 24.500 Euro bleibt jedoch erhalten.

Die Gewerbesteuermesszahl wird mit 3,5 Prozent multipliziert, nicht mehr mit 5. Der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer steigt vom 1,8- auf das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrags.

Es wird ein Gewerbesteuerzuschlag auf alle Finanzierungsaufwendungen (kurz- und langfristige Verbindlichkeiten, Mieten, Pachten, Leasingraten) mit 25 Prozent eingeführt, sofern die Summe den neuen Freibetrag von 100.000 Euro überschreitet.

Mehr zum Thema: Gemeinde streitet gegen Gewerbesteuer

Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen:

Sie können Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerker künftig bis zu bestimmten Höchstbeträgen auch dann von der Steuer absetzen, wenn die Leistungen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erbracht wurden, also beispielsweise in einem Ferienhaus.

Mehr zum Thema: Haushaltsnahe Dienstleistungen: Noch mehr und noch einfacher Steuern sparen

Kapitalanlagen:

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalanlagen ist zwar erst ab 2009 geplant, doch schon 2008 stehen die ersten Stichtage an: So bleiben Gewinne aus Zertifikaten nur dann steuerfrei, wenn Sie die Papiere ein Jahr lang gehalten und bis spätestens 30. Juni 2009 verkauft haben. Letzter Kauftermin ist somit Ende Juni 2008.

Körperschaftsteuer:

Der Steuersatz sinkt von 25 auf 15 Prozent.

Lohnersatzleistungen:

Wer mehr als 410 Euro im Jahr an Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat, muss eine Steuererklärung einreichen.

Mehr zum Thema: Elterngeld: Neue Steuerregeln für Eltern und Kinder

Reichensteuer:

Der erhöhte Einkommensteuertarif von 45 Prozent (anstatt 42 Prozent) gilt jetzt auch für betriebliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Ehepaare. Bei diesem Tarif handelt es sich um die so genannte Reichensteuer.

Mehr zum Thema: Die neue Reichensteuer sorgt für weniger Gerechtigkeit

Rentner:

Wer 2008 seinen Ruhestand antritt und eine gesetzliche Rente, eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk oder aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, muss 56 Prozent seiner Bruttorenteneinnahmen versteuern. Erst im Jahr 2009, wenn eine ganze Jahresrente bezogen wird, rechnet das Finanzamt einen Rentenfreibetrag aus, der dem Rentner dann bis an sein Lebensende unverändert von seiner Rente abgezogen wird.

Mehr zum Thema: Rubrik "Rentner und Privatiers"

Riester-Rente:

Im Jahr 2008 erreicht die Riester-Rente ihre höchste Förderstufe. Neben den höheren Zulagen dürfen Steuerzahler Beiträge bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Fällt der Steuervorteil des Riester-Sparers höher aus als die ihm zustehenden Zulagen, wird der Differenzbetrag erstattet. Eltern erhalten neuerdings für in 2008 geborene Kinder eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage von 185 Euro pro Jahr.

Spenden:

Spender können künftig bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte im Jahr steuerfrei spenden. Kleinspender setzen bis zu 200 Euro ohne gesonderte Spendenquittung von der Steuer ab. Als Nachweis reicht ein Überweisungsbeleg der Bank.

Mehr zum Thema: Neues Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht fördert Verein und Ehrenamt

Steuernummer:

Jeder Bürger erhält künftig eine bundeseinheitliche, lebenslang geltende Steuer-Identifikationsnummer. Diese ändert sich auch bei einem Umzug nicht.

Mehr zum Thema: Rubrik "Steuernummer"

Vermögensübertragung:

Ab dem 1. Januar 2008 sind Schenkungen gegen Versorgungsleistungen nur noch dann abzugsfähig, wenn land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Betriebe in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft übertragen werden. Bei Immobilienübertragungen entfällt der Sonderausgabenabzug. Eine Übergangsfrist gilt für Immobilien, die vor 2008 übertragen wurden. Hier ist ein Sonderausgabenabzug noch bis 31. Dezember 2012 möglich.

Mehr zum Thema: Rubrik "Erbschaft und Schenkung"

Zinsen:

Unternehmen dürfen nicht mehr alle Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen.

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