Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft
Hierunter fallen die Betriebe, die mit Hilfe der Natur Pflanzen oder Pflanzenteile gewinnen. Ebenfalls können Einkünfte aus der Tierzucht und der Tierhaltung unter diese Einkunftsart fallen.
Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des Gewinns berechnet. Das bedeutet, Sie können von Ihren Betriebseinnahmen Ihre betrieblich veranlassten Kosten abziehen, die so genannten Betriebsausgaben. Zur Einkommensteuer wird lediglich der "Nettogewinn" herangezogen.
In der Steuererklärung: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaften werden in der Anlage L oder der Anlage Forstwirtschaft eingetragen.
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Hier sind Erklärungen zum Einkommensteuer-Rechner.