Gewinne aus Gewerbebetrieb
Hierunter fallen zum Beispiel die Einkünfte der Industrie, die Gewinne aus Einkaufsläden oder Gewinne der Handwerker, der Versicherungsvertreter sowie die Gewinne der Spediteure. Auch Hotelgewinne und Gaststätteneinkünfte sind hierunter zu erklären.
Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des Gewinns berechnet. Daher können Sie von Ihren Betriebseinnahmen Ihre betrieblich veranlassten Kosten abziehen, die so genannten Betriebsausgaben. Zur Einkommensteuer wird der "Nettogewinn" herangezogen.
In der Steuererklärung: Einkünfte aus Gewerbebetrieben werden in der Anlage GSE eingetragen.
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Hier sind Erklärungen zum Einkommensteuer-Rechner.