Gewinne aus Kapitalvermögen
Hierunter fallen zum Beispiel Zinseinnahmen sowie Dividenden aus Aktien. Diese werden zwar im Normalfall pauschal über die Abgeltungsteuer versteuert. Doch Sie als Anleger haben immer die Möglichkeit, Ihre Kapitalerträge freiwillig in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Als Grundlage zur Berechnung der Einkommensteuer wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten herangezogen. Es gilt also das Nettoprinzip.
In der Steuererklärung: Einkünfte aus Kapitalvermögen werden auf der Anlage Kap eingetragen.
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Hier sind Erklärungen zum Einkommensteuer-Rechner.