Wie ausländische Studenten in Deutschland Steuern sparen
Wer als Ausländer in Deutschland studiert und nebenbei arbeitet, muss sich nicht nur an Klima, Mentalität und Uni-Bürokratie gewöhnen, sondern auch an das deutsche Steuerrecht - eines der kompliziertesten der Welt. Doch wer Steuern zahlen muss, darf auch Steuern sparen - auch als ausländischer Student. Wie das geht, lesen Sie hier.
Ob und wie viel Steuern Sie als ausländischer Student in Deutschland sparen, hängt davon ab, um welche Art von Studium es sich handelt und wie viel Geld Sie verdienen. Diese beiden Fragen greifen ineinander.
Für die Art des Studiums gelten die selben Regeln und Voraussetzungen wie für deutsche Studenten: Die Kosten für ein Erststudium sind nur begrenzt als Sonderausgaben im selben Jahr abziehbar. Die Ausgaben für ein Zweitstudium zählen zu den Werbungskosten und lassen sich auch Jahre später in voller Höhe mit Einkünften aus einer Berufstätigkeit verrechnen. Der Werbungskostenabzug ist also steuerlich günstiger als ein Sonderausgabenabzug. Zumal Ausländer von außerhalb der Europäischen Union nur begrenzt in Deutschland arbeiten dürfen, sodass der Sonderausgabenabzug nahezu immer ungenutzt verpufft.
Welche Kosten Ausländer fürs Studium geltend machen können
Das Finanzamt behandelt Sie ähnlich wie einen deutschen Studenten: Sie dürfen sämtliche Kosten steuerlich geltend machen, die mit Ihrem Studium zusammenhängen. Zum Beispiel der Semesterbeitrag, Fachliteratur oder die Pendlerpauschale für Ihre Fahrten von der Wohnung zur Universität. Oder die Ausgaben für einen Computer, den Sie ausschließlich fürs Studium nutzen. Lesen Sie in unserer ausführlichen Liste,welche Kosten bei einem Studium üblicherweise anfallen.
Sie brauchen in Deutschland eine spezielle Krankenversicherung für ausländische Studenten. Die Beiträge für Krankenversicherungen sind seit 2010 steuerlich besser absetzbar.
Als Ausländer haben Sie in der Regel eine Reihe zusätzlicher Kosten, bei denen die steuerliche Absetzbarkeit nicht klar durch Gesetze oder Gerichtsurteile geregelt ist. Sie sollten sämtliche dieser Kosten geltend machen, denn die Finanzbeamten dürfen recht frei entscheiden. Falls der Sachbearbeiter sie ablehnt, empfiehlt sich ein risikoloser Einspruch gegen den Steuerbescheid.
Mit etwas Glück winkt der Finanzbeamte diese Kosten zumindest teilweise durch:
- Wohnungssuche in Deutschland,
- Umzug nach Deutschland und zurück in die Heimat,
- eine Heimreise pro Jahr,
- pro Woche ein 15-minütiges Telefongespräch in die Heimat nach dem günstigsten Tarif (richten Sie sich nach den Regeln der doppelten Haushaltsführung),
- Deutschunterricht,
- Übersetzungen und Beglaubigungen von Zeugnissen und amtlichen Schriftstücken
Im Gegensatz zu deutschen Studenten können Ausländer bei einem Zweitstudium keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Denn nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt ihr Lebensmittelpunkt nicht mehr beim Wohnsitz in der Heimat, sondern in Deutschland - allein schon wegen der meist großen Entfernung.