Ausbildung: Allgemeinbildende Schulen sind nicht absetzbar
Die Kosten für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule dürfen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, weil der konkrete Bezug zum Beruf fehlt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VI R 5/04). Nach seiner Ausbildung zum Kommunikationselektroniker und anschließender Arbeit hatte der Kläger sein Fachabitur nachgeholt – Voraussetzung für sein späteres Elektrotechnik-Studium und somit seiner gesamten künftigen Berufstätigkeit. Der BFH gab dem Finanzamt recht, da der Besuch einer allgemeinbildenden Schule außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses typischerweise nicht beruflich veranlasst sei. Statt vorab entstandener Werbungskosten von 3.870 Euro erkannte das Finanzamt nur 920 Euro als Sonderausgaben an.
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