Die beliebte Anspar-Abschreibung entfällt
Zusammen mit der ab 2008 geltenden Unternehmenssteuerreform hat der Gesetzgeber auch die so genannte Ansparabschreibung geändert. Mit dieser Ansparabschreibung (kurz: Anspar-AfA) konnten Selbstständige Steuern sparen, ohne vorher überhaupt Geld ausgegeben zu haben.
Das bei Selbstständigen beliebte Modell funktioniert so: Der Unternehmer bildete in seiner Bilanz oder in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Steuern sparende Rückstellung für zukünftige Investitionen in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 154.000 Euro.
Wenn der Unternehmer innerhalb von zwei Jahren nicht investierte, musste er die Rücklage gewinnerhöhend auflösen und einen Zinszuschlag von 6 Prozent pro Jahr zahlen. So ließen sich ganz legal Gewinne aus erfolgreichen Jahren in weniger erfolgreiche Jahre verlagern.
Die Gesetzesänderung verschärft die Bedingungen für die Ansparabschreibung (neuer Name: Investitionsabzugsbetrag) und verschlechtert dadurch dieses Steuersparmodell. Im neuen Recht gilt: Wird innerhalb von 3 Jahren (bislang 2 Jahren) nicht wie geplant investiert, ändert das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid des Jahres, in dem der Investitionsbetrag zurückgestellt wurde. Der Selbstständige muss nicht nur die Steuern nachzahlen, sondern auch Strafzinsen darauf berappen.
Fazit: Sie haben zwar ein Jahr länger Zeit zum Investieren, aber ein reines Verschieben von Gewinnen in spätere Steuerjahre ist nicht mehr möglich!
Fatal: Der Gesetzgeber setzte die beliebte Anspar-AfA rückwirkend ab 1. Januar 2007 außer Kraft, um Rückstellungen auf den letzten Drücker zu verhindern und millionenschwere Steuerausfälle zu vermeiden. Betroffene können die "alte" Ansparabschreibung letztmalig für das Jahr 2006 nutzen.
Steuer-Tipp: Haben Sie Ihre Bilanz oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung für das Geschäftsjahr 2006 noch nicht beim Finanzamt abgegeben? Dann bilden Sie eine Ansparrücklage nach der alten Regelung! Das lohnt sich besonders, wenn Sie 2006 gut verdient haben. Immerhin lassen sich so mal schnell maximal 154.000 Euro Gewinn um zwei Jahre in die Zukunft verschieben. Übrigens: Sie können die Anspar-AfA in 2006 auch letztmalig für einen privat genutzten Firmenwagen bilden.
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Abschreibung & AfA, Ansparabschreibung & Anspar-AfA, Existenzgründer, Firmenwagen, Freiberufler, Investitionsabzugsbetrag, Selbstständige, Unternehmer