Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer?
Eine Steuer - drei Namen. Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer? Im Grunde nichts. Der Name verdeutlicht lediglich, wer gerade zu welchem Zweck mit dieser Steuerart zu tun hat.
Definition Umsatzsteuer (USt)
Der Begriff sagt fast alles: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Umsatz, also den umgesetzten Geldbetrag. Wann immer wir eine Ware kaufen oder Dienste beanspruchen, hält das Finanzamt die Hand auf. Das liefernde oder leistende Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuer zu berechnen und ans Finanzamt zu melden und abzuführen, und zwar entweder, monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Man spricht hier von "Umsatzsteuerpflicht", "Umsatzsteuervoranmeldung" und "Umsatzsteuervorauszahlung".
Die Umsatzsteuer ist also immer im Endpreis enthalten. Jeder von uns zahlt Umsatzsteuer, wenn er von einem Unternehmer Waren kauft oder Dienste beansprucht. Ausnahmen gibt es nur bei Kleinunternehmern und Wiederverkäufern.
Der Begriff "Umsatzsteuer" ist für die Sicht der Unternehmer gebräuchlich, vor allem wenn sie mit dem Finanzamt zu tun haben. Für sie handelt es sich in den meisten Fällen um einen durchlaufenden Posten: Der Unternehmer nimmt sie ein, er führt sie ab. Jedenfalls wenn er keine Fehler macht, durch die er die Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen muss.
Definition Mehrwertsteuer (MwSt)
Im Normalfall wird die Umsatzsteuer in der Herstellungskette von Unternehmen zu Unternehmen durchgereicht. Erst beim Endkunden bleibt sie hängen. Erst für ihn oder sie wird die Ware oder Dienstleistung durch die Steuer teurer, sie ist also "mehr wert". Daher hat sich für den Umgang mit Endkunden der Begriff "Mehrwertsteuer" eingebürgert. Häufig sprechen Unternehmer auch untereinander von der Mehrwertsteuer.
Definition Vorsteuer (VSt)
Mit "Vorsteuer" wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die ein Unternehmen beim Einkauf einer Ware oder Dienstleistung bezahlt hat - oder besser gesagt: hätte zahlen müssen.
Wie oben geschrieben, ist die Umsatzsteuer in der Produktionskette meist sozusagen ein durchlaufender Posten. Unternehmen verrechnen die beim Kauf gezahlte Umsatzsteuer mit der beim Verkauf eingenommenen Umsatzsteuer. Ohne diese Verrechnung würde jedes weiterverarbeitende oder weiterverkaufende Unternehmen Umsatzsteuer auf die gezahlte Umsatzsteuer berechnen. Das Endprodukt würde also allein durch die Steuer exponenziell teurer.
Wenn Selbstständige oder das Finanzamt von dieser Verrechnung sprechen, dann verwenden sie die Begriffe "Vorsteuer" und "Vorsteuerabzug". Sie geben ans Finanzamt nicht die volle Umsatzsteuer weiter, die sie beim Verkauf eingenommen haben, sondern ziehen die vorher bezahlte Vorsteuer ab.
Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht
In diesem Artikel fielen öfters die Einschränkungen "Normalfall" oder "meist", denn es gibt Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht. Die wichtigsten Ausnahmen:
- Umsatzsteuerbefreiung der Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, darf auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, muss also keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.
- Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwarenhändlern: Wiederverkäufer erwerben ihre Waren meist umsatzsteuerfrei von Privatleuten. Wenn sie die Differenzbesteuerung nutzen, dürfen sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.