Dauerfristverlängerung: Holen Sie sich den Extra-Monat vom Finanzamt
Selbstständige können für die Abgabe ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung eine dauerhafte Fristverlängerung bei ihrem Finanzamt beantragen. Wenn das Finanzamt diese Dauerfristverlängerung gewährt, haben sie einen Monat mehr Zeit fürs Zusammenstellen und Überweisen der Umsatzsteuer.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Dauerfristverlängerung?
Im Grunde gibt es keine allgemeingültigen Voraussetzungen für den Steueraufschub: Jeder Unternehmer kann die Dauerfristverlängerung ohne Begründung beantragen. Vor allem kleine Unternehmer und Freiberufler ohne Steuerberater schaffen neben ihrem Tagesgeschäft oft keine zeitnahe Buchung.
Das Finanzamt wird den Antrag allenfalls dann mit gewisser Wahrscheinlichkeit ablehnen, wenn der Antragsteller auffällig geworden ist. Zum Beispiel durch häufige Fristversäumnisse, Steuerhinterziehung oder Umsatzsteuerbetrug.
Auch bei großen Unternehmen wäre mit einer Ablehnung zu rechnen. Denn sie sollten über die Mittel und das Personal verfügen, zeitnah zu buchen und ihre USt-Voranmeldung innerhalb von ein bis zwei Wochen einzureichen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Dauerfristverlängerung?
Dies ist elektronisch über das Elster-Portal zu erledigen. Füllen Sie Ihren Antrag online aus.
Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen?
Monatszahler müssen ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung bis zum 10. Februar eines Jahrs stellen. Quartalszahler haben bis zum 10. April Zeit. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder bundeseinheitlichen Feiertag, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag, siehe dazu auch unseren Steuerkalender.
Ob Sie Monats- oder Quartalszahler sind, lesen Sie im Artikel zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Steuer-Tipp: Wenn Sie noch nicht bei Elster registriert sind, planen Sie in Bezug auf die Antragsfrist eine Bearbeitungszeit von insgesamt rund 14 Tagen ein.
Dauerfristverlängerung gilt für Folgejahre
Hat das Finanzamt Ihnen in den vergangenen Jahren eine Fristverlängerung gewährt, gilt diese für die Zukunft regelmäßig weiter. Voraussetzung: Ihre Verhältnisse sind gleich geblieben.
Der Vorteil einer Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung bringt Ihnen einen vollen Monat mehr Zeit und damit mehr Freiheit und Flexibilität bei Ihrer Verwaltungsarbeit. Gerade Monatszahler wären ohne diese Regelung dazu gezwungen, ihre Steuer innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats zu erledigen. Sie könnten sich in dieser Zeit nicht voll um ihr Tagesgeschäft kümmern.
Beispiel: Sie haben beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragt. Sie müssen die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2015 erst bis zum 10. März statt 10. Februar 2015 einreichen. Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2015 haben Sie bis zum 11. Mai statt 10. April 2015 Zeit (siehe zu diesem Beispiel auch unsere Tabelle der Steuertermine 2015).
Nachteil: Sondervorauszahlung
Monatszahler müssen eine Sondervorauszahlung anmelden. Sie beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das Vorjahr. Sie ist bis zum 10. Februar des Folgejahrs ans Finanzamt zu überweisen. Diese Sondervorauszahlung wird auf die Vorauszahlung für Dezember des laufenden Jahrs angerechnet, also ein volles Jahr später ausgeglichen.
Quartalszahler brauchen keine Sonderzahlung zu leisten. Für sie ändert sich durch die Dauerfristverlängerung also nichts.