Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Gewerbe eröffnen wollen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Diese erhalten Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Sie das Gewerbe eröffnen wollen. Die Stadtverwaltung leitet Ihre Gewerbeanmeldung automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt weiter.

Das Finanzamt prüft die Anmeldung und schickt Ihnen einen Fragebogen, in dem es um die Gründung der neuen Firma geht. Darin müssen Sie unter anderem angeben, wie viele Filialen Sie eröffnen, ob Sie Arbeitnehmer einstellen wollen und wie hoch Ihr voraussichtlicher Umsatz und Gewinn liegen werden.

Nachdem Sie den ausgefüllten Fragebogen beim Finanzamt abgegeben haben, erhalten Sie eine neue Steuernummer und können Ihre ersten Umsätze tätigen.

Am Ende des Jahres kommt Ihre erste Gewerbesteuererklärung auf Sie zu.

Füllen Sie den Fragebogen pessimistisch aus, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden

Achtung, Steuer-Falle: Viele hoffnungsvolle Gründer schätzen ihren Umsatz und Gewinn höher ein, als er später tatsächlich ist. Und sie geben diese "Hoffnungen" auch im Fragebogen an. Die fatale Folge: Das Finanzamt setzt nach den Schätzungen des Gründers die Vorauszahlungen der Einkommensteuer (ESt), Gewerbesteuer (GewSt) und Umsatzsteuer (USt) fest.

Der Gründer muss also im Vorhinein zu hohe Steuern ans Finanzamt überweisen. Er bekommt das Geld zwar zurück, wenn seine Schätzung nicht zutrifft. Doch dies kann zwei Jahre und länger dauern. Somit fehlt ihm ausgerechnet in den meist turbulenten Gründungsjahren Geld fürs Tagesgeschäft.

Steuer-Tipp: Stressen Sie sich nicht wegen genauer Zahlen. Im Fragebogen wird nach Schätzwerten gefragt. Es ist daher nicht schlimm, wenn Sie sich bei Gründung des Unternehmens noch nicht sicher sind, wie das Geschäft später laufen wird. Geben Sie eher viel zu niedrige als zu hohe Werte an Sie müssen die endgültigen Zahlen erst am Jahresende bei Ihrer Steuererklärung angeben.