Fonds/Investmentfonds - Steuertipps für Kapitalanleger
Bei einem Fonds, auch Investmentfonds genannt, handelt es sich um zweckgebundenes Vermögen, das zur Risikoverteilung in verschiedenen Werten angelegt ist. In Deutschland sind Aktienfonds und Immobilienfonds am meisten verbreitet. Das Fondsvermögen wird von einer Investmentgesellschaft angelegt und verwaltet. Die Erträge aus dem Fonds können entweder an die Käufer ausgeschüttet werden oder im Fondsvermögen belassen werden (so genannte Thesaurierung), was zu einer Wertsteigerung der Anteile führt.
Wie Fonds steuerlich behandelt werden
Aus Anteilen an Investmentfonds können Sie Erträge erzielen, die steuerlich zu verschiedenen Einkunftsarten gehören. Erzielt ein Aktienfonds Erträge aus Dividendeneinnahmen, müssen Sie diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Damit unterliegen sie der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer). Durch die Beteiligung an Immobilienfonds können Sie entweder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen erzielen.
Seit 2009 werden Fonds gesondert von anderen Einkünften besteuert. Kapitaleinkünfte unterliegen der 25-prozentigen Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Befinden sich in den Fonds ausländische Einnahmequellen, zum Beispiel Wertpapiere oder Immobilien, können im Ausland gezahlte Quellensteuern in bestimmtem Umfang angerechnet werden. Bei der Ermittlung der Kapitalerträge wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen.
Die Abgeltungsteuer hat eine abgeltende Wirkung, so dass die abgeltungsteuerpflichtigen Einkünfte grundsätzlich nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Erklärung der abgeltungssteuerpflichtigen Einkünfte sinnvoll ist. Zum Beispiel wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder das Depot mit den Fondsanteilen bei einer ausländischen Bank geführt wird.
Bis 2017: Besteuert wird der Anleger, nicht der Fonds
Nach derzeitiger Rechtslage bis einschließlich 31. Dezember 2017 gilt für Investmentfonds das Prinzip der steuerlichen Transparenz. Das bedeutet: Der Anleger soll die Erträge, die sein Investmentfonds aus Vermögensgegenständen erzielt, so versteuern, als hätte er diese Vermögensgegenstände selbst gehalten. Also wird nur der Anleger besteuert, nicht der Fonds. Das gilt unabhängig davon, ob die Erträge ausgeschüttet oder erneut angelegt (thesauriert) werden. Der Fonds selbst ist von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
Dadurch bietet die Anlage in Investmentfonds einen Steuervorteil: Thesaurierte Veräußerungsgewinne werden in vielen Fällen steuerlich nicht erfasst. Der Anleger muss sie erst versteuern, wenn er seine Anteile verkauft. Durch diesen Zahlungsaufschub (Fachsprache: "Steuerstundung") kann der Anleger einen Zinseszinseffekt nutzen.
Arten von Fonds und steuerliche Besonderheiten
Nachfolgend sind einige Begriffe und Besonderheiten im Zusammenhang mit Fonds erklärt, alphabetisch sortiert:
Aktienfonds
Investmentfonds, dessen Anlageschwerpunkt in Aktien liegt.
Aktienindexfonds
Investmentfonds, der auf einen bestimmten Aktienindex ausgegeben wird (DAX, Dow Jones-Index, Nasdaq-Index, Nikkei-Index).
Altersvorsorge-Fonds (AS-Fonds)
Spezieller, gesetzlich geförderter Investmentfonds, der auf die langfristige Altersvorsorge zugeschnitten ist. Hierzu gehören alle Fonds, die das Siegel "AS" tragen. Sie zielen auf überdurchschnittliche Wertsteigerungen bei vertretbarem Risiko ab. Die Gelder der Anleger werden überwiegend in Aktien und offenen Immobilienfonds angelegt. Die AS-Fonds bieten Sparpläne über eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlungspläne, mit denen sich der Anleger eine "zweite Rente" schaffen kann.
Anteile
Die Anteile an einem Investment-Fonds heißen "Investment-Anteile", die Anteilsscheine "Investmentzertifikat". Der Besitzer eines Investmentzertifikats hat Anspruch auf einen Anteil am Ertrag des Fonds.
Ausschüttungsfonds
Bei Ausschüttungsfonds erhalten Sie als Anteilsinhaber in der Regel jährlich eine Ausschüttung. Der Anteilspreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Das Gegenstück hierzu stellen Thesaurierungsfonds dar.
Branchenfonds
Investmentfonds, der sich aus Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren wie Energie, Rohstoffe, Chemie, Banken oder Technologie zusammensetzt.
Dachfonds
Bei diesen Investmentfonds wird das Fondsvermögen in Anteilen anderer deutscher Fonds oder in ausländischen Investmentanteilen angelegt.
Emerging-Market-Fonds
Investmentfonds, der das Anlagekapital in Aktienmärkten eines oder mehrerer Schwellenländer (= Emerging-Markets) investiert. Als Emerging-Markets gelten vor allem die Aktienmärkte in Lateinamerika, Südostasien und Osteuropa. Vielen dieser Märkte wird ein besonderes Wachstumspotential zugesprochen, da die Wirtschaft dieser Regionen deutlich stärker wächst als die der großen Industrienationen. Viele Börsen der Emerging-Markets sind sehr gut entwickelt und weisen hohe Umsätze auf. Immer mehr Aktien von Unternehmen aus den Schwellenländern können spesengünstig in Deutschland erworben werden.
Forex-Fonds
Investmentfonds, dessen Fondsvermögen sich aus Devisen-Termingeschäften zusammensetzt.
Futures-Fonds
Investmentfonds, der sich aus Terminpapieren zusammensetzt. Siehe auch: Termingeschäfte.
Garantie-Fonds
Investmentfonds, der dem Anleger bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zum Laufzeitende eine Mindestkapitalrückzahlung garantiert und so das Verlustpotenzial einschränkt.
Geldmarktfonds
Investmentfonds, bei dem das Anlagekapital in Tages- und Termingeldern sowie in Geldmarktpapieren angelegt wird. Siehe auch: Tagesgeldanlagen und Termingeschäfte.
Geschlossener Immobilienfonds
Bei diesem Immobilienfonds wird die Zahl der auszugebenden Zertifikate begrenzt. Wenn alle Zertifikate gezeichnet sind, wird der Fonds geschlossen. Steuerlich stellen die Erträge Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Die Anteilseigner von geschlossenen Immobilienfonds gelten steuerlich als Grundstückseigentümer. Dies hat für sie den Vorteil, dass sie die Abschreibungsmöglichkeiten des Einkommensteuergesetzes in beanspruchen können. So konnten die Anteilseigner in der Vergangenheit gerade in den ersten Jahren wegen hoher Abschreibungsbeträge von hohen steuerlichen Verlusten profitieren. Allerdings haben geschlossene Immobilienfonds seit 1999 steuerlich enorm an Attraktivität verloren, da der Gesetzgeber die Verrechnung von Verlusten drastisch eingeschränkt hat. Hierzu: Verlustzuweisungsgesellschaften. Siehe auch: offene Immobilienfonds.
Hedgde-Fonds
(englisch für: Absicherungsfonds) Investmentfonds, der unter Ausnutzung aller Spekulationsmöglichkeiten auf eine schnelle Vermehrung des Vermögens abzielt. Kennzeichnend für einen Hedge-Fonds ist die hochspekulative Anlagepolitik bei gleichzeitiger Begrenzung des Verlustpotenzials.
High-Grade-Rentenfonds
Rentenfonds, der sich aus Anleihen allerhöchster Bonitätsstufe zusammensetzt. Sichere, niedrigverzinste Anlage.
High-Yield-Fonds
Investmentfonds, der sich aus hochverzinslichen Anleihen geringer Bonität zusammensetzt. Sehr spekulative Anlageform. Siehe auch: Junk-Bonds.
Immobilienfonds
Sondervermögen für eine Vermögensanlage in Grundstücken, die mit Wohn- oder Geschäftshäusern bebaut sind oder bebaut werden sollen. Man unterscheidet zwischen offenen Immobilienfonds und geschlossenen Immobilienfonds.
Index-Fonds
Investmentfonds, der auf einen bestimmten Index ausgegeben wird (DAX, Dow Jones-Index).
Junk-Bonds
Risikoreiche und als Ausgleich hierfür hochverzinste Anleihen. Siehe auch: High-Yield-Fonds.
Kurzläufer-Fonds
Investmentfonds mit kurzer Restlaufzeit.
Länderfonds
Investmentfonds, der nur in Wertpapiere investiert, dessen Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben (zum Beispiel Korea-Fonds).
Laufzeitfonds
Dieser Investmentfonds ist im Gegensatz zu den geläufigen Fondsarten mit einer Endfälligkeit ausgestattet. Der Fonds legt die Gelder der Anleger in festverzinsliche Wertpapiere mit festgelegten Fälligkeiten für ein zukünftiges Datum an. Der Laufzeitfonds wird innerhalb einer bestimmten Frist zur Zeichnung angeboten und nach Ablauf der vorgesehenen Frist aufgelöst. Das Fondsvermögen wird danach an die Anteilseigner zurückgezahlt.
Medienfonds
Mit einer Beteiligung an einem Medienfonds finanzieren Sie die Produktion eines Kino- oder Fernsehfilms. Wird der Film zum Kassenschlager, winken Ihnen hohe Renditen. Floppt er, drohen empfindliche Verluste. Steuerlich attraktiv sind Medienfonds für den Anleger deshalb, weil im Jahr der Investition sofort hohe Verluste geltend gemacht werden können. Sollte der Film erfolgreich sein, müssen Sie die Gewinne erst in den Folgejahren versteuern. In steuerlicher Hinsicht gelten Sie als Mitunternehmer und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Mischfonds
Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in Rentenpapiere investieren. Sie verbinden somit die Wachstumschancen des Aktienmarkts mit den Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum: Bei fallenden Aktienkursen kann er zu festverzinslichen Wertpapieren wechseln; bei positiver Tendenz am Aktienmarkt verlagert er den Schwerpunkt wieder auf die Aktienanlage.
Offener Immobilienfonds
Dieser Immobilienfonds ist dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der auszugebenden Zertifikate nicht begrenzt ist. Steuerlich stellen die Erträge aus einem offenen Immobilienfonds Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Dies hat den Vorteil, dass die Einnahmen um den Sparerpauschbetrag gemindert werden können. Hinzu kommt, dass bei einer Anlage in offenen Immobilienfonds ein großer Teil des Anlageertrags steuerfrei bleibt. Grund dafür ist, dass ein stattlicher Anteil des Ertrags aus dem Fonds aus steuerfreien Veräußerungsgewinnen der im Fondsvermögen enthaltenen Immobilien resultiert. Gegenstück: geschlossener Immobilienfonds.
Rentenfonds
Investmentfonds, der in festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen investiert. Kennzeichnend für Rentenfonds ist eine gute bis sehr gute Kreditwürdigkeit der Emittenten.
Thesaurierungs-Fonds
Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge bleiben dauerhaft im Fondsvermögen, werden also erneut angelegt und erhöhen so permanent den Anteilswert des Fonds. Das angelegte Kapital samt Erträge wird erst am Ende der Laufzeit an den Anleger ausgeschüttet. Gegenstück zum Ausschüttungsfonds.
Da der Staat die Gewinne eines Fonds bis 31. Dezember 2017 erst beim Anleger besteuert, werden thesaurierte Veräußerungsgewinne in vielen Fällen steuerlich nicht erfasst. Der Anleger versteuert sie erst, wenn er seine Anteile verkauft. Durch diesen Steuerstundung erzielt der Anleger einen Zinseszinseffekt.
Umbrellafonds
Als Umbrellafonds wird eine nach Luxemburger Investmentrecht mögliche Gestaltungsform bezeichnet, bei der unter dem Dach einer übergeordneten Fondsgesellschaft verschiedene Unterfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten verwaltet werden. Anders als bei einem Dachfonds, der das Anlagevermögen lediglich in andere Fonds investiert, erwirbt der Anleger bei einem Umbrellafonds unmittelbar Anteile an den Unterfonds. In Deutschland ist es nicht möglich, einen Umbrellafonds aufzulegen.