Was ist die Finanztransaktionssteuer?
Die Finanztransaktionssteuer, im Englischen "finance transaction tax" (kurz FTT), ist eine zusätzliche Verkehrssteuer, die ähnlich einer Umsatzsteuer auf börsliche und außerbörsliche Finanztransaktionen erhoben werden könnte.
Die theoretischen Überlegungen dazu gehen auf zwei bekannte US-Ökonomen zurück: John Maynard Keynes und James Tobin. 1936 während der "Großen Depression" stellte Keynes die These auf, dass sich nach der Einführung einer Verkehrssteuer die kurzfristige Spekulation nicht mehr lohnt. Unternehmen und private Anleger würden sich wieder mehr auf eine längerfristige und nachhaltigere Gewinnerzielung konzentrieren. Eine solche Finanztransaktionssteuer würde der schnellen Spekulation ein Ende bereiten.
Keynes' Schüler, der US-Amerikaner James Tobin, beschäftigte sich mit den Auswirkungen von Devisengeschäften auf die wirtschaftlichen Kosten der einzelnen Volkswirtschaften. Er sah in einer Finanztransaktionssteuer auf Devisengeschäfte (der sogenannten "Tobin-Steuer") eine wirksame Möglichkeit, die finanziellen Auswirkungen von Finanzspekulationen möglichst gering zu halten.
Die Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union
Die Idee wurde unter dem Eindruck der weltweiten Finanzkrise ab 2007 in Europa und speziell in Deutschland aufgegriffen. Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso brachte einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU ein. Doch scheiterten dieser und alle anderen Vorstöße der Vergangenheit meist am Widerstand einzelner Länder, zum Beispiel Großbritanniens, die einen Umsatzrückgang in dem für sie wichtigen Finanzsektor befürchteten.
2012 vereinbarten elf Staaten die Einführung bis 2016: Deutschland, Italien, Frankreich, Belgien, Österreich, Spanien, Estland, Griechenland, Portugal, die Slowakei und Slowenien. Allerdings stocken die Verhandlungen bei der konkreten Umsetzung, unter anderem am Steuersatz und an der Frage welche Finanzprodukte besteuert werden sollen.
Das Modell der EU-Kommission sieht vor, dass im Rahmen der Finanztransaktionssteuer Verkäufer und Käufer einer Aktie oder Anleihe einen Steuersatz von 0,1 Prozent des Kaufpreises zahlen müssen. Ein Steuersatz von 0,01 Prozent wird auf Derivate erhoben, also auf Termin-, Tausch- und Optionsgeschäfte. Ausgenommen sind lediglich Bankgeschäfte des täglichen Lebens wie Überweisungen vom Girokonto, die Kreditaufnahme, Aktienemissionen und Transaktionen zwischen Lebensversicherungen und ihren Kunden.
Nachteile der Finanztransaktionssteuer
Eine Verkehrssteuer auf Finanztransaktionen birgt unter anderem diese Nachteile:
- Es ist anzunehmen, dass Anleger mit ihrem Kapital in Länder ausweichen, in denen keine Finanztransaktionssteuer gilt. Dies ließe sich nur durch eine weltweit verbindliche Steuer vermeiden, was unmöglich umsetzbar ist.
- Indirekt wird die Steuer auch die Bürger treffen, weil sich Finanzprodukte verteuern werden. Wenn beispielsweise eine Hypothek aufgenommen wird, wird diese zwar nicht direkt besteuert, aber die Bank muss auf Termingeschäfte eine Finanzabgabe zahlen. Termingeschäfte dienen zur Absicherung des festen Zinssatzes des Hypothekendarlehens und wirken sich damit indirekt auf die Hypothek selbst aus. Damit gibt die Bank den Steuersatz an ihre Kunden weiter.
- Für Unternehmen wird es schwerer, sich am Markt Kapital zu besorgen. Investoren werden ihre Bereitschaft, Kapital zur Verfügung zu stellen, auch davon abhängig machen, ob sie auf ihre Aktien Steuern zahlen müssen.
Zur Einschätzung dieser Vor- und Nachteile lesen Sie auch das Editorial "Eine Finanztransaktionssteuer in der EU?".
Nachrichten und Spar-Tipps zur FTT
Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung und eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in diesem Artikel und in unserem kostenlosen Newsletter. Außerdem lesen Sie rechtzeitig, was Sie als Kapitalanleger tun müssen, um Steuern und Geld zu sparen.