11.08.2019

Eigenheimzulage und - NEU AB 2018 - Baukindergeld

Von Lutz Schumann

Die Eigenheimzulage als Förderung für selbstgenutztes Eigenheime wurde für Neufälle nach dem 31.12.2005 gestrichen. Der Käufer einer Immobilie erhielt Eigenheimzulage für die Anschaffung oder Herstellung eines selbst bewohnten Hauses oder einer Eigentumswohnung im Inland. Der Förderzeitraum betrug 8 Jahre. Als Käufer oder Bauherr erhielten Sie jährlich 1.250 Euro. Für jedes Kind, das zu Ihrem Haushalt gehörte und für das Sie Kindergeld bezogen, erhielten Sie zusätzlich 800 Euro pro Jahr. Die staatliche Förderung erhielten Sie nur, wenn Sie im Antragsjahr und dem Jahr davor zusammen maximal 70.000 Euro als Lediger oder 140.000 Euro als Verheiratete verdient haben. Je Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um 30.000 Euro. 

AKTUALISIERUNG: Jetzt schnell neues Baukindergeld beantragen

Nutzen Sie den neuen, staatlichen Zuschuss, das Baukindergeld. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Ersterwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien – sowohl Neubau als auch Bestand – für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Seit September 2018 können Familien das Baukindergeld beantragen.

Ende März 2019 lief auch die zweite Programmphase an, bei der die Antragsteller ihre Unterlagen im Zuschussportal der KfW hochladen können. Nach einer zügigen Prüfung beginnt die KfW anschließend mit der Auszahlung des Zuschusses. Inzwischen haben rund 4.200 Familien ihre erste Baukindergeldrate erhalten. Der Antragszeitraum endet am 31. Dezember 2023. Baukindergeld gab es in Deutschland zuletzt 1996.

Eile tut Not - wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Die Bundesregierung hat für das Baukindergeld über drei Jahre fast 10 Milliarden Euro vorgesehen. Bis Ende Juni 2019 waren nach Zahlen der KfW-Bankengruppe bereits rund 2,33 Milliarden Euro für Antragsteller verplant.

Was passiert, wenn der Fördertopf leer ist?

Ist der Fördertopf leer, schießt der Bund nach bisherigen Plänen nicht nach. Stattdessen gilt das sogenannte Windhund-Prinzip: Wer die Förderung zuerst beantragt, bekommt auch zuerst Geld. Ist der Topf leer, bekommen die restlichen Antragsteller nichts mehr.

Zielgruppe: junge Familien mit kleinen Kindern und Alleinerziehende

Das Ziel der Bundesregierung, junge Familien mit kleinen Kindern beim Kauf einer eigenen Immobilie zu fördern, scheint aufgegangen zu sein: Rund 60 Prozent der bisherigen Baukindergeld-Empfänger haben demnach vor Steuern ein Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro, rund 40 Prozent sogar nicht mehr als 30.000 Euro. Außerdem erreiche die Förderung vorrangig junge Familien mit kleinen Kindern. Jede dritte Familie hat Kinder unter zwei Jahren, zwei Drittel der Familien Kinder im Vorschulalter.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Achtung! Hat der Antragsteller bereits selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum in Deutschland oder einem anderen EU-Land, ist eine staatliche Förderung ausgeschlossen.

Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind – bei einem Kind also bis zu 105.000 € Einkommen im Jahr – gewährt. Die Ermittlung des Einkommens erfolgt anhand des Durchschnittseinkommens des zweiten und dritten Jahres vor dem Antragseingang – für 2019 also die Einkommen 2016 und 2017.

Der Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens erfolgt anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Der Antragsteller muss zu mindestens 50 % Miteigentümer der Immobilie sein, und er muss spätestens 3 Monate nach Einzug in die geförderte Immobilie laut amtlicher Meldebescheinigung den Förderantrag stellen.

12.000 Euro Förderung pro Kind

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlt den Zuschuss in Höhe von 1.200 € je Kind und Jahr über 10 Jahre aus. Somit erhält eine Familie mit einem Kind über 10 Jahre ein Baukindergeld von insgesamt 12.000 €, bei 2 Kindern von 24.000 €. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1.1.2018. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist.  

Einkommensgrenzen und Höhe des Baukindergeldes

Anzahl der Kinder

maximales Haushaltseinkommen* für den Erhalt des Baukindergeldes

Baukindergeld

jährlich in Euro

Baukindergeld

Insgesamt in Euro

1

90.000 €

1.200 €

12.000 €

2

105.000 €

2.400 €

24.000 €

3

120.000 €

3.600 €

36.000 €

4

135.000 €

4.800 €

48.000 €

Quelle: KfW (Stand: August 2019) * zu versteuerndes Einkommen

Nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen zählt!

Das zu versteuerndes Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung der Einkommensteuer. Beim zu versteuernden Einkommen handelt es sich um einen Begriff aus dem Steuerrecht, der das Rechenergebnis einer teilweise ziemlich komplizierten Formel beschreibt. Faustregel: Von Ihrem Bruttoeinkommen (also Gehalt plus andere Einkünfte, z.B. Mieten, Rente etc.) werden steuermindernde Kosten, zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben etc., abgezogen.

Sonderlösung in Bayern: Antragsteller bekommen mehr Geld

Das Baukindergeld erhalten Sie in allen Bundesländern, wenn Sie die Voraussetzungen dazu erfüllen. Bayern hat das "Baukindergeld Plus" allerdings erhöht. Wer in diesem Bundesland wohnt, bekommt zusätzliche 300 Euro pro Kind und Jahrüber 10 Jahre sowie einmalig 10.000 Euro Eigenheimzulage extra.

Eine Beispielfamilie erhält also zusätzlich zu den 24.000 Euro Bundesförderung noch einmal 16.000 Euro aus dem Freistaat (10.000 Euro Einmalzahlung + 2 x 3.000 Euro bayrisches Baukindergeld).

Einen Förderantrag für das "Bayerische Baukindergeld Plus" müssen Sie - zusätzlich zum KfW-Antrag für das "Baukindergeld Bund" - bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) stellen.

 

Wann und wo Sie den Antrag stellen müssen und welche Voraussetzungen nötig sind

Zunächst müssen Sie sich im Zuschussportal registrieren. Achtung! Sie  können Ihren Förderantrag nur online stellen. Dazu füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus, unter anderem müssen Sie Name, Adresse und Anzahl der Kinder angeben. Haben Sie alles vollständig ausgefüllt und bestätigt, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweise gelesen haben, müssen Sie den Antrag elektronisch bei der KfW stellen.

Links zu den entsprechenden Internetseiten finden Sieam Ende dieses Artikels.

Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit der Aufforderung, Ihre Identität per Video- oder Postident-Verfahren nachzuweisen. Außerdem werden Sie aufgefordert, alle notwendigen Nachweise hochzuladen. Sie müssen dazu zunächst Meldebestätigung, Grundbuchauszug und die Einkommensteuerbescheide einscannen und in den Online-Antrag der KfW pflegen. Erst dann ist Ihr Antrag vollständig und wird bearbeitet.

Den Konten der Förderberechtigten wird der Zuschuss jährlich gutgeschrieben – 10 Jahre lang. Sollten sie ihre Immobilie jedoch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verkaufen oder vermieten, endet die Förderung vorzeitig.

 

Nur anzeigepflichtige Bauvorhaben werden gefördert

Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. 

Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert

Das Baukindergeld zahlt Ihnen die KfW nur so lange aus, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Ziehen Sie aus und vermieten Sie Haus oder Wohnung oder verkaufen es sogar, dann wird die Zahlung eingestellt und läuft nicht die gesamten zehn Jahre durch.

Bei einer Scheidung oder Trennung müssen Sie ebenfalls mit Problemen rechnen. Zwar fehlt bislang noch der konkrete Gesetzestext, doch Experten rechnen damit, dass zumindest der Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben müsste, um weiterhin die staatliche Förderung zu erhalten.

Weitere Informationen zum Baukindergeld von der KfW:

Weitere Informationen zum neuen Baukindergeld (KfW)

Hier können Sie online prüfen, ob Sie die Voraussetzungen des neuen Baukindergeldes erfüllen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/%20

Weitere Steuertipps zur Eigenheimzulage: