Wie das Steuermodell der Bauherrengemeinschaft funktioniert(e)
Die Bauherrengemeinschaft, auch "Bauherrenmodell" genannt, wurde Anfang der 1970er Jahre entwickelt und sollte die Finanzierung beim Bau von Wohneigentum erleichtern. Dies wurde durch Steuervorteile bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer erreicht.
Mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell konnten Steuerzahler zahlreiche Kosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Zu diesen Aufwendungen gehörten zum Beispiel die Gebühren für Baubetreuung, Beratung und Finanzierungsvermittlung. Hierdurch konnten im Rahmen des Bauherrenmodells Verluste erzielt werden, die der Steuerzahler mit anderen positiven Einkünften verrechnen konnte.
Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil aus dem Jahr 1989 dem Steuersparmodell "Bauherrengemeinschaft" weitestgehend die Grundlage entzogen. Gegenwärtig sind daher nur noch solche Bauherrenmodelle interessant, die eine hohe Sonderabschreibung oder eine kurzfristige Abschreibung der Baukosten ermöglichen.