Wie Sie Schulgeld steuerlich abziehen
Unter gewissen Voraussetzungen erkennt das Finanzamt das Schulgeld für Ihr Kind als Sonderausgaben an. Diese mindern bei der Berechnung Ihrer Einkommensteuer Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast.
Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, muss es sich bei der Schule um eine der folgenden Schulformen handeln:
- staatlich genehmigte Ersatzschule,
- nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule,
- nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule.
Was sind staatlich genehmigte Ersatzschulen?
Ersatzschulen sind solche Schulen, die den Zweck verfolgen, eine vorhandene oder grundsätzlich vorgesehene öffentliche Schulen zu ersetzen. Das bedeutet, dass Ihr Kind nicht die üblich vorgesehene Schule besuchen muss, sondern als Ersatz für die allgemeine Schulzeit an einer Ersatzschule unterrichtet wird. Eine solche Schule muss dann staatlich genehmigt werden.
Beispiel: Sie wohnen mit Ihrem Kind in Köln. Ihr Kind hat dort die Möglichkeit, das öffentliche staatliche Gymnasium zu besuchen. Eine Privatschule in Köln bietet ebenfalls die Kriterien für einen Abiturabschluss an.
Was sind nach Landesrecht erlaubte Ersatzschulen?
Die landesrechtlich erlaubten Ersatzschulen verfolgen auch den Zweck, die übliche Schulzeit an einer staatlichen Schule zu ersetzen. Der Unterschied zu staatlich genehmigten Ersatzschulen besteht darin, dass hier in der näheren Umgebung keine öffentliche Schule vorhanden ist. Eine solche Schule muss dann durch das Land genehmigt werden.
Beispiel: Sie wohnen mit Ihrem Kind im ländlichen Teil der Eifel. Das nächste öffentliche Gymnasium ist in der nächstgrößeren Stadt, die 25 Kilometer entfernt liegt. Eine Privatschule in Ihrem Wohnort bietet ebenfalls die Kriterien für einen Abiturabschluss an.
Was sind nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschulen?
Die landesrechtlich anerkannten allgemeinbildenden Schulen ergänzen lediglich die öffentlichen Schulen. Im Gegensatz zu den beiden erstgenannten Schulformen brauchen sie keine Genehmigung, um den Schulbetrieb aufzunehmen. Um die Kosten hierfür als Sonderausgaben geltend zu machen, muss diese Schule dennoch vorab durch das Land als allgemeinbildende Ergänzungsschule anerkannt worden sein.
Genehmigt oder nicht?
Steuer-Tipp: Die Genehmigungsverfahren sind sehr undurchsichtig. Informieren Sie sich daher genau, ob die ins Auge gefasste Privatschule, die notwendigen staatlichen oder landesrechtlichen Anerkennungen für den Sonderausgabenabzug hat. Fragen Sie in der Privatschule nach den notwendigen Dokumenten.
Anerkannte Privatschulen im Ausland
Für ausländische Schulen gibt es für den Sonderausgabenabzug in Deutschland ein vergleichbares Genehmigungsverfahren. Diese Anerkennung wird durch die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder erteilt (BStBl 2005 II, S.518).
Folgende Schulen sind bisher anerkannt:
Land | Schule |
---|---|
Stand: August 2008, Quelle: www.steuer-schutzbrief.de | |
Ägypten: | Deutsche Schule der Borromäerinnen Kairo |
Ägypten: | Deutsche Schule der Borromäerinnen Alexandria |
Ägypten: | Deutsche Evangelische Oberschule Kairo |
Belgien: | Deutsche Abteilung der Internationalen SHAPE-Schule |
Belgien: | Deutsche Schule Brüssel |
China: | Deutsche Botschaftsschule Peking |
China: | Deutsche Schule Shanghai |
China: | Deutscher Zweig der Deutsch-Schweizerischen Internationalen Schule Hongkong |
Finnland: | Deutsche Schule Helsinki |
Frankreich: | Deutsche Schule Toulouse |
Frankreich: | Deutsche Schule Paris |
Griechenland: | Deutsche Schule Thessaloniki |
Griechenland: | Deutsche Schule Athen |
Großbritannien: | Deutsche Schule London |
Indonesien | Deutsche Internationale Schule Jakarta |
Italien: | Deutsche Schule Mailand |
Italien: | Deutsche Schule Rom |
Italien: | Deutsche Schule Genua |
Japan: | Deutsche Schule Tokyo |
Kenia: | Deutsche Schule Nairobi |
Niederlande: | Deutsche Abteilung der Internationalen AFCENT-Schule in Brunssum |
Niederlande: | Deutsche Schule Den Haag |
Polen: | Deutsche Schule Warschau |
Portugal: | Deutsche Schule Porto |
Portugal: | Deutsche Schule Lissabon |
Russland: | Deutsche Schule Moskau |
Schweden: | Deutsche Schule Stockholm |
Schweiz: | Deutsche Schule Genf |
Singapur: | Deutsche Schule Singapur |
Spanien: | Deutsche Schule Bilbao |
Spanien: | Deutsche Schule Madrid |
Spanien: | Deutsche Schule in der Provinz Málaga |
Spanien: | Deutsche Schule Valencia |
Spanien: | Deutsche Schule Las Palmas de Gran Canaria |
Spanien: | Deutsche Schule Santa Cruz de Tenerife |
Spanien: | Deutsche Schule Barcelona |
Tschechische Repubilik | Deutsche Schule Prag |
Ungarn: | Deutsche Schule Budapest |
USA: | Deutsche Schule Washington |
USA: | Deutsche Schule New York |