Ausbildung: Schweizer Schulgeld nicht absetzbar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Kosten für den Besuch einer Privatschule in der Schweiz nicht als Sonderausgaben zugelassen (Aktenzeichen: 2 K 1741/06).
Der Fall: Die Tochter des Klägers besuchte eine Schweizer Privatschule. Das monatliche Schulgeld belief sich auf umgerechnet rund 1.250 Euro. Die einzelnen Kosten für Unterkunft im Internat, Verpflegung, Kurse und Privatstunden summierten sich auf insgesamt 37.218 Euro, die der Vater in seiner Einkommensteuererklärung 2003 als Sonderausgaben geltend machte.
Finanzamt und Finanzgericht lehnten das Begehren des Klägers ab. Die Begründung der Richter: Das Schulgeld sei deswegen nicht Steuern mindernd zu berücksichtigen, weil es auch nicht für den Besuch einer vergleichbaren inländischen Schule gezahlt worden wäre.
Steuer-Tipp: Schulgelder für den Besuch von deutschen Privatschulen sind nur unter folgenden gesetzlichen Voraussetzungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) absetzbar:
1. Die Privatschule muss je nach Schultyp staatlich genehmigt und anerkannt worden sein.
2. Die Höhe des Schulgelds der (privaten) Ersatzschule darf nicht dazu führen, dass sich nur wenige gutbetuchte Eltern die Privatschule leisten können. Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage ihrer Eltern die Privatschule besuchen können.
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