Fehler des Finanzamts? Behalten Sie das Geld!
Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt Fehler macht und Steuerzahlern zu viel Geld überweist. Ein Ehepaar aus dem Saarland zum Beispiel erhielt 85.178 Euro zu viel. Lesen Sie hier, ob die Eheleute den Geldsegen vom Finanzamt behalten dürfen. In einem älteren Fall verrechnete sich das Finanzamt um rund 1 Million Euro, weil es Gewinn und Verlust verwechselte.
Checkliste: Fehler des Fiskus ausnutzen
Hat Ihr Finanzamt Ihnen ebenfalls zu viel Geld überwiesen? Möchten Sie das Geld behalten? Mit dieser Checkliste aus Steuer-Tipps erhöhen Sie Ihre Aussicht auf Erfolg.
- Tipp 1: Halten Sie gegenüber Ihrem Finanzamt den Mund. Sie sind nicht verpflichtet, ihm seinen Fehler zu melden. Ihre Mitwirkungspflicht endet damit, eine vollständige und zutreffende Steuererklärung abzugeben.
- Tipp 2: Halten Sie gegenüber jedem anderen Menschen den Mund. Beamte sind immer im Dienst und müssen solche Informationen melden, egal ob Sie an der Kneipentheke oder im Freundeskreis mit dem Geldsegen prahlen. Auch Ihren Freunden, Verwandten, Liebhabern und Mitarbeitern sollten Sie in dieser Hinsicht nicht trauen - denn die meisten (anonymen) Hinweise der Steuerfahndung stammen aus dem persönlichen Umfeld.
- Tipp 3: Sie machen sich nicht wegen Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung strafbar, wenn Sie bei einem Fehler des Finanzamts schweigen. Dies ist einhellige Meinung der Finanzverwaltung und wurde
wurde 2012 vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. - Tipp 4: Legen Sie keinen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein. (Ausnahme: Es geht um sehr viel Geld in anderen Punkten und die Erfolgsaussicht ist groß.) Während des Einspruchsverfahrens würde das Finanzamt den Fehler mit 100-prozentiger Sicherheit entdecken und berichtigen. Ihr Ziel ist es hingegen, dass der Bescheid so schnell wie möglich rechtskräftig wird. Das ist einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids der Fall.
- Tipp 5: Die Verjährungsfrist beträgt 5 volle Jahre und beginnt nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem Ihr Steuerbescheid rechtskräftig wurde. Beispiel: Das Finanzamt überweist Ihnen 20.000 Euro zu viel. Sie lassen die Einspruchsfrist verstreichen und der Bescheid wird am 7. Juni 2016 rechtskräftig. Wenn sich das Finanzamt nicht wegen des Fehlers bei Ihnen meldet, gehört das Geld ab dem 1. Januar 2022 Ihnen.
- Tipp 6: Besprechen Sie den Fall mit Ihrem Steuerberater. Vor allem, wenn es um viel Geld geht. Nur ein Fachmann kann sicher beurteilen, ob die Verjährungsfrist wirklich zu laufen begann oder ob ein Einspruch in anderer Sache mehr Erfolg verspricht.
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- Tipp 7: Investieren Sie den Geldsegen. Denn falls das Finanzamt seinen Fehler bemerkt, verlangt es nicht nur das Geld zurück, sondern auch 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Tipp 8: Sorgen Sie sich nicht, das Finanzamt könnte wegen der plötzlichen Zinseinkünfte hellhörig werden und nachforschen, woher das investierte Kapital stammt (siehe Tipp 7). Denn wegen der Abgeltungsteuer bekommt der Fiskus nichts mit. Die Banken melden schließlich nicht, dass Herr Cleverle plötzlich 1.000 Euro mehr Erträge hat. Auch die Bank wird nicht misstrauisch, schließlich stammt das Geld vom seriösen Finanzamt.
- Tipp 9: Behalten Sie das Geld. Geben Sie es nicht aus, solange es Ihnen nicht sicher gehört. Zum einen will der Staat es sofort haben, falls er es zurückfordert. Zum anderen könnte ein neidischer Nachbar dem Finanzamt melden, dass Sie als Schreinergeselle neuerdings einen Porsche fahren. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass nach einem solchen Kauf die Steuerfahndung bei Ihnen klingelt, es kann aber geschehen.
- Tipp 10: Belassen Sie das Geld auf dem Konto, auf dem es ankam. Wer regelmäßig fünfstellige Beträge umschichtet oder abhebt, macht sogar noch den Grüßonkel im Bankfoyer misstrauisch.
- Tipp 11: Verhalten Sie sich auch in den folgenden Jahren brav. Tun Sie nichts, was das Finanzamt auf Sie aufmerksam machen und zu einer tieferen Überprüfung veranlassen könnte. Übertreiben Sie das Steuersparen nicht, geben Sie Ihre Kilometerpauschale korrekt an und drücken Sie keinen Trick und keine umstrittenen Kosten partout durch. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, lassen Sie das Arbeitsverhältnis möglichst weiterlaufen, denn Arbeitnehmer werden kaum geprüft.