Bitcoins richtig versteuern
Kryptowährungen, wie Bitcoin, EOS, NEO und Ripple finden immer mehr Anhänger. Die Kurse explodieren. Kaum verwunderlich, dass auch Vater Staat Kryptowährungen als neue Einnahmequelle für sich entdeckt hat. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, worauf Sie steuerlich achten müssen, wo der Staat die Hand aufhält, wenn Sie Kryptowährungen kaufen und verkaufen und welches "Handwerkszeug" Sie für den Bitcoin-Handel benötigen.
Von Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Weiher und Chefredakteur Lutz Schumann
What is bitcoin? Podcast mit deutschen Untertiteln
Podcast in englischer Sprache - mit deutschen Untertiteln - erklärt, was Kryptowährungen sind und wie Sie diese handeln können. Klick auf diesen Text genügt.
Kryptowährungen bergen Risiken
Kryptowährungen bergen auch ungeahnte Risiken, wie das Beispiel des Programmierers Stefan Thomas zeigt. Dieser besitzt ein Millionenvermögen in Bitcoins. Da er jedoch die Zugangsdaten vergessen hat, kommt er womöglich nie wieder an seine Bitcoins heran. Jetzt hat er nur noch zwei Chancen, an 7.002 Bitcoins - umgerechnet derzeit fast 200 Millionen Euro zu kommen. Der deutsche Programmierer besitzt damit einen riesigen Digitalschatz, kann aber den digitalen Panzerschrank nicht öffnen.
HINWEIS: Damit Ihnen das nicht passiert, empfehlen wir Ihnen den Kauf eines Bitcoin-Wallets (siehe Amazon-Anzeige am Ende dieses Beitrags).
Pünktlich zum Bitcoin Allzeithoch (ATH) hat das Handelsblatt den Erfolg der Neobank Bitwala und deren starkes Wachstum aufgegriffen: Bitwala ist jetzt die drittgrößte Neobank in Deutschland. Sie bietet ihre Dienste in 32 europäischen Ländern an. Bitwala hatte Anfang 2020 nach eigenen Angaben rund 60.000 Kunden. Aktuell sind es jetzt 200.000 Kunden, davon kommen die meisten aus Deutschland.
Hier geht´s zum Handelsblatt-Artikel. Klick auf diesen Text genügt.
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Wie das Finanzamt Bitcoins behandelt
Zunächst eines vorab: Kryptowährungen behandelt das Finanzamt wie Devisen (US-Dollar, englisches Pfund, italienische Lira etc.). Anleger müssen deshalb auf Gewinne mit Kryptowährungen Steuern zahlen. Wie Sie eine Kryptowährung steuerlich geltend machen und worauf Sie in Ihrer Steuererklärung achten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Unternehmer können Waren und Dienstleistungen in Bitcoins bezahlen oder verkaufen. Anleger erzielen steuerpflichtige Gewinne oder Verluste aus dem Handel mit Bitcoins. Die Steuerregeln sind für alle Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ripple (XRP), Ethereum (ETH), Bitcoin Cash (BCH), Cardano (ADS), Litecoin (LTC) oder Iota (MIOTA) gleich. In diesem Artikel lesen Sie:
- wie Kapitalanleger Ihre Gewinne richtig berechnen,
- wie Sie Verluste Steuern mindernd verrechnen und
- wie Sie ihre Geschäfte mit Bitcoins beim Finanzamt angeben.
Hintergrund: Bitcoins sind eine rein digitale Währung, die über das Internet gehandelt wird. Mit ihr können Sie alle Waren und Dienstleistungen bezahlen - also nicht nur im Internet, sondern auch in realen Geschäften. Vorausgesetzt, der Handelspartner nimmt sie an. Sie können Ihre Bitcoins an gemeinnützige Vereine spenden oder als Internetwährung wie Aktien oder "normale" Währungen auf verschiedenen Internetplattformen handeln und gegen Euro, Dollar oder eine andere Währung tauschen.
Bundesfinanzministerium legt aktuelle Steuerregeln für Bitcoins vor
Am 17.01 2021 legte das BMF endlich einen Entwurf für eine bundeseinheitliche Regelung vor, in welchem zahlreiche Aspekte und Einzelfragen zum ertragsteuerrechtlichen Umgang mit virtuellen Währungen im Allgemeinen, und Tokens im Speziellen behandelt werden. Nähere Informationen zu den neuen Steuerregeln für Bitcoins finden Sie HIER (Klick genügt!). Die Planungen des BMF finden Sie HIER.
Nachtrag/Fun-Fact 2018: Die nachfolgenden Rechenbeispiele sind auch nach vielen Jahren immer noch rechtlich aktuell. Geändert hat sich nur der Kurswert der Bitcoins - in mancher Rechnung um mehr das Hundertfache, wie der aktuelle Kurs in der nachfolgenden Grafik zeigt.
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Bitcoins richtig versteuern
Für das Finanzamt ist eine Kryptowährung wie Bitcoins das Gleiche wie eine ausländische Währung. Daher gilt der Umrechnungskurs zwischen Euro und Bitcoin am Tag der Transaktion. Wenn Sie als Selbstständige(r) mit Bitcoins bezahlen oder diese Währung als Zahlungsmittel annehmen, heißt das: Rechnen Sie den Betrag in Euro um, um die Höhe Ihrer Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe zu ermitteln. Drucken Sie den aktuellen Umrechnungskurs aus und heften diesen an Ihre Kopie der Ausgangs- oder Eingangsrechnung.
Beispiel 1: Max Clever betreibt einen Internetshop und ist begeistert von neuen Technologien. Deshalb bietet er als Zahlungsmittel auch Bitcoins an. Er verkauft am 29. Mai 2013 einen Tablet-PC für 3 Bitcoins an einen Kunden.
Um alles richtig zu machen, muss Clever am 29. Mai 2013, also am Tag, an dem er den Tablet-PC verkauft hat, den aktuellen Wert der Bitcoins ermitteln. Er besucht die Internetseite www.bitcoin.de, wo der aktuelle Umrechnungskurs steht. Clever entnimmt den Umrechnungskurs von 96,40 Euro pro Bitcoin und druckt diesen für seine Buchführung aus. Er wendet diesen Umrechnungskurs auf seine verkaufte Ware an:
Rechnung 1:
Posten | Betrag |
---|---|
Einnahme: 3 Bitcoins x 96,40 Euro | 289,20 Euro |
Nettowert: 289,20 Euro / 1,19 | 243,02 Euro |
darauf 19 Prozent Umsatzsteuer: | 46,18 Euro |
Das Gleiche gilt, wenn Sie Waren für Ihr Unternehmen einkaufen und mit der Interwährung Bitcoins bezahlen wollen. Rechnen Sie Ihren Warenwert mit dem aktuellen Umrechnungskurs der Bitcoins zum Zeitpunkt des Einkaufs in Euro um. So erhalten Sie den Betrag, den Sie als Betriebsausgabe in Ihrer Gewinnermittlung geltend machen.
Beachten Sie: Sind Sie vorsteuerberechtigt, dann benötigen Sie für den Vorsteueranspruch eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer. Daher sollten Sie unbedingt eine Rechnung verlangen, die in Euro ausgestellt ist.
Wie der private Bitcoin-Handel besteuert wird
Der Kauf und spätere Verkauf von Bitcoin und allen anderen Währungen außer Euro stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar (§ 23 EStG), für das eine so genannte Spekulationsfrist gilt. Nach Ablauf dieser Haltefrist ist ein etwaiger Verkaufsgewinn steuerfrei. Normalerweise beträgt bei Fremdwährungen die Spekulationsfrist 1 Jahr. Falls Sie allerdings innerhalb dieses ersten Jahres Zinsen für Ihre gehaltenen Bitcoins bekommen, verlängert sich die Spekulationsfrist auf 10 Jahre. (Die Zinsen selbst unterliegen der Abgeltungsteuer.)
Kurzum: Etwaige Gewinne sind steuerpflichtig, wenn Sie die Währung kürzer als ein Jahr halten. Entscheidend sind die Zeitpunkte des Kaufs und des Verkaufs Ihrer Bitcoins. Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr, müssen Sie die Spekulationsgewinne in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben. Liegt mehr als ein Jahr zwischen dem Kauf und dem Verkauf, wird der Handel nicht besteuert.
Beispiel 2: Am 2. Januar 2010 hat Gerda Geduldig 10 Bitcoins für 5.000 Euro gekauft. Am 24. Mai 2011 verkaufte sie die Bitcoins für 9.400 Euro.
Ergebnis 2: Geduldigs Gewinn in Höhe von 4.400 Euro unterliegt nicht der Einkommensteuer, da die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist.
Beispiel 3: Auch Heinz Hektik hat am 2. Januar 2010 Bitcoins gekauft, ebenfalls 10 Stück für 5.000 Euro. Am 15. Oktober 2010 geht Hektiks Auto kaputt. Er verkauft seine Bitcoins für 7.500 Euro, um die Reparatur zu bezahlen.
Ergebnis 3: Heinz Hektiks Gewinn in Höhe von 2.500 Euro ist als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig. Er muss den Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angeben und mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aller Veräußerungen im Kalenderjahr weniger als 600 Euro beträgt. Es handelt sich um eine so genannte Freigrenze: Liegt der Gesamtgewinn über 600 Euro, ist er komplett steuerpflichtig. Böse Falle!! Erzielen Sie also einen Veräußerungsgewinn von 650 Euro, müssen Sie nicht etwa 650 Euro - 600 Euro = 50 Euro versteuern, sondern die gesamten 650 Euro.
Bitcoins werden in der Fifo-Reihenfolge verkauft
Ein häufiger Fall ist, dass Sie Bitcoins kaufen und zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bitcoins hinzukaufen. Wenn Sie einen Teil dieser Währung verkaufen, stellt sich also die Frage, ob für die Spekulationsfrist und die Besteuerung der Zeitpunkt des ersten oder des zweiten Kaufs betrachtet wird. Für diesen Fall ist nach dem First-in-First-out-Verfahren vorzugehen, kurz: "Fifo". Was Sie zuerst gekauft haben, wird auch zuerst verkauft.
Beispiel: Am 1. Februar 2012 kaufen Sie 10 Bitcoins für 5.000 Euro. Am 25. März 2012 kaufen Sie weitere 10 Bitcoins für 5.500 Euro. Am 28. Mai 2012 verkaufen Sie insgesamt 15 Bitcoins und erzielen einen Verkaufspreis von 9.000 Euro.
Rechnung:
Posten | Betrag |
---|---|
Veräußerungspreis pro Bitcoin: 9.000 Euro / 15 Bitcoins | 600 Euro |
Veräußerungspreis der ersten Fuhre: 10 * 600 Euro | 6.000 Euro |
Kaufpreis der 10 zuerst angeschafften Bitcoins | - 5.000 Euro |
Veräußerungsgewinn Teil 1 (erster Kauf) | =1.000 Euro |
Veräußerungspreis der übrigen 5 Bitcoins: 5 * 600 Euro | 3.000 Euro |
Anschaffungskosten dieser 5 Bitcoins: 5.500 Euro / 10 * 5 | - 2.750 Euro |
Veräußerungsgewinn Teil 2 (zweiter Kauf) | = 250 Euro |
Gesamtgewinn (Teile 1+2): 1.000 Euro + 250 Euro | 1.250 Euro |
Ergebnis: Sie müssen in Ihrer Steuererklärung 1.250 Euro als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften angeben. Sie versteuern diesen Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie besitzen immer noch 5 Bitcoins aus dem zweiten Kauf. Ob diese steurpflichtig werden, hängt davon ab, ob Sie sie vor oder nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist abstoßen.
Verluste aus dem Bitcoin-Handel verrechnen?
Viel diskutiert ist die Frage, ob ein Steuerpflichtiger auch einen Verlust aus dem Handel mit Bitcoins in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Der Fall ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich muss das Finanzamt auch die Verluste aus solchen Geschäften berücksichtigen. Jedoch sind die Verluste nur mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Es ist also nicht zulässig, den Verlust aus einem Bitcoin-Verkauf mit dem Arbeitslohn oder mit Mieteinnahmen zu verrechnen. Alle Einkunftsarten werden für sich alleine betrachtet.
Persönlicher Steuersatz gilt für Bitcoins!
Übrigens: Sie müssen Bitcoingewinne nicht wie Aktiengewinne der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterwerfen, sondern Ihrem persönlichen Steuersatz. Je nach Einkommen können das bis zu 45 % sein.
Was passiert mit eventuellen Verlusten?
Die gute Nachricht: Verkaufen Sie Bitcoins mit Verlust, können Sie mit diesen Verlusten Ihre Steuerlast mindern. Und das funktioniert so: Leider können Sie diese Verluste nicht direkt mit Ihren Einkünften aus selbständiger oder nicht-selbständiger Tätigkeit (als Arbeitnehmer) verrechnen, sondern NUR mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres oder Sie nehmen die Verluste mit ins kommende Jahr und verrechnen diese mit zukünftigen Gewinnen.
Die Verlustverrechnung ist im laufenden Jahr, sowie mit den Gewinnen aus dem vorangegangen und zukünftigen Jahren möglich. Hierfür müssen die Verluste jedoch rechtzeitig realisiert werden. Informieren Sie sich daher frühzeitig und kenne die Regeln.
Aktuelles BMF-Schreiben wird erwartet
Eine einheitliche Linie, wie Bitcoins steuerlich zu behandeln sind, hat das Bundesfinanzministerium bislang nicht herausgegeben. Einen Bedarf für eine Gesetzesänderung und einheitliche Vorgaben sah man im Hause von Olaf Scholz bislang scheinbar nicht. Das Manager Magazin ließ jüngst verlauten, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) an einem Schreiben arbeitet, das die Besteuerung von Kryptowährungen klären soll.
Kontoführungsgebühren und Bankprovisionen absetzen
Sie können jegliche Gebühren steuerlich geltend machen, die für Ihr Bitcoin-Konto anfallen. Gleiches gilt für etwaige Bankprovisionen beim Umtausch in Euro oder für Sonderdienstleistungen der Handelsplattform. Lesen Sie ausführlich, wie Sie Kontoführungsgebühren mit dem Finanzamt teilen.
Einen Gewinn oder Verlust errechnen Sie, indem Sie von dem Verkaufspreis der Bitcoins die dabei angefallenen Werbungskosten, beispielsweise die Händlerprovisionen abziehen. Den Gewinn oder Verlust tragen Sie dann in der Anlage „Sonstige Einkünfte (SO)“ ein.
Bitcoin und Umsatzsteuer
Der Wechsel von Euro in Bitcoins sowie der Wechsel von Bitcoins in Euro ist nach § 4 Nr. 8 b UStG umsatzsteuerfrei, da es um die Vermittlung von Umsätzen von gesetzlichen Zahlungsmitteln handelt (vgl. BMF - Schreiben vom 24.02.2018, Az. III C 3 -S 7160-b/13/10001). Das Bundesfinanzministerium setzte damit ein EuGH Urteil auf deutsches Recht um (EuGH vom 22.10.2015, Az. C-264/14 Skatteverket / David Hedqvist).
Bitcoin-Mining
Privatpersonen und Firmen (Mining-Farmen) können bei der Erstellung der Blockchain durch die Zurverfügungstellung von Rechenleistung helfen und erhalten im Gegenzug dafür Bitcoins. Diese Bitcoins sind nicht umsatzsteuerbar und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer.
Aber aufgepasst! Wenn Sie mit dem Mining von Bitcoins regelmäßig Gewinne erwirtschaften wollen, so sind diese Einnahmen einkommensteuerpflichtig. Die erhaltenen Bitcoins, also ihr Gegenwert in Euro, stellen Betriebseinnahmen dar. Als Betriebsausgaben können Sie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Mining, wie zum Beispiel Stromkosten oder die Anschaffung des Computers geltend machen.
Wer hilft mir bei der Steuererklärung?
Eines ist sicher: Nicht jeder Steuerberater ist ein Experte für Kryptowährungen. Und wirkliche Experten auf diesem Gebiet gibt es nicht in jeder Stadt.
Doch es gibt CryptoTax, die automatische Steuererklärung für Kryptowährungen. Mit CryptoTax importieren Sie schnell Ihre Trades, lassen sie automatisch steuerlich klassifizieren und meistern ihre Steuererklärung rechtssicher.
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Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen zu den Krypto-Währungen finden Sie auf der Internetseite der Fidor-Bank. Ein Besuch lohnt sich.