Abfindung richtig versteuern - und sparen
Arbeitnehmer erhalten nach einer Kündigung oft eine Abfindung bei Auflösung des Arbeitsvertrags. Solche Zahlungen sind als außerordentliche Einkünfte steuerpflichtig. In diesem Artikel lesen Sie, wie das Finanzamt Abfindungen behandelt und wie Sie Geld sparen.
Seit 1. Januar 2006 gibt es keinen Freibetrag mehr auf Abfindungen, so dass der volle Betrag dem normalen Gehalt hinzugerechnet wird. Sie erhalten trotzdem eine kleine Vergünstigung durch die so genannte "Fünftelregelung". Sie bewirkt, dass Ihr persönlicher Steuersatz nicht so stark steigt wie üblich (Beispielrechnung und mehr zum Thema lesen: Wie die Fünftelregelung funktioniert und berechnet wird).
Mehr Geld vom Ex-Chef!
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Download: Informieren Sie sich derzeit noch, welche Abfindungshöhe Ihnen gesetzlich zusteht? Wie Sie zu Ihrem Recht kommen? Wie Sie am sinnvollsten vorgehen und mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln? Oder ob die Abfindung auf ein Arbeitslosengeld angerechnet wird? Unsere Kollegen von Rechtstipps.de haben zu diesen Fragen einen Ratgeber erstellt, den Sie sich hier herunterladen (12 Seiten; PDF, EPUB oder Online-Ansicht).
Wie Sie die Einkommensteuer auf eine Abfindung ausrechnen
Im oben erwähnten Artikel zur Fünftelregelung erklären wir ausführlich die Rechenschritte, um den Steuerbetrag auf eine Abfindung zu ermitteln. Mit folgendem Online-Rechner bekommen Sie das Ergebnis auf Knopfdruck (JavaScript erforderlich). Bitte geben Sie dazu Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Höhe der Abfindung und etwaige Lohnersatzleistungen in die Felder ein. Klicken zum Schluss auf "Berechnen":
Wie Sie Ihre Abfindung gegenüber dem Finanzamt angeben
Ihr Arbeitgeber berechnet auf die vereinbarte Abfindung die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und speichert alle Daten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte. Er behält die Steuer ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Auf Ihrem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte, die Sie in der Regel in den ersten Monaten des neuen Jahres von Ihrem Arbeitgeber erhalten, finden Sie die vereinbarte Abfindung in Zeile 10. Die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer finden Sie in den Zeilen 11 bis 13.
Um die Daten in Ihrer Einkommensteuererklärung richtig anzugeben, benötigen Sie die Anlage N. Tragen Sie dort auf der Vorderseite die Abfindung in die Zeile 17 ein. Die Höhe der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags auf die erhaltene Abfindung gehören in die Zeile 17. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben, tragen Sie den Betrag in die Zeile 18 ein.
Steuer-Tipp: Fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine Kopie Ihres Abfindungsvertrags bei. So sparen Sie sich Nachfragen des Finanzamts. Denn das Finanzamt fordert diese Unterlagen regelmäßig an.