Wie die Fünftelregelung die Steuer auf außerordentliche Einkünfte senkt
Die Fünftelregelung ist eine Steuervergünstigung nach § 34 EStG. Sie wird gewährt, wenn Steuerpflichtige außerordentliche Einkünfte erzielen, die sie über mehrere Jahre erwirtschaftet haben und die nun in einer Summe ausgezahlt werden. Sie verhindert, dass der persönliche Steuersatz außerordentlich stark steigt und dadurch indirekt die Steuer auf die übrigen Einkünfte erhöht.
Häufige Beispiele für außerordentliche Einkünfte sind Abfindungen an Arbeitnehmer und Erlöse aus einer Betriebsveräußerung. Im ersten Fall zahlt der Arbeitgeber die Abfindung in einem bestimmten Steuerjahr in einer Summe aus. Aber erwirtschaftet wurde diese über die gesamte Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Im zweiten Fall kauft der Unternehmensnachfolger den über Jahre hinweg aufgebauten Kundenstamm ab.
Was bringt mir die Fünftelregelung?
Sie müssen die Einnahmen aus der Entschädigung oder aus dem Veräußerungsgewinn in dem Jahr versteuern, in dem Sie das Geld erhalten haben.
Die Folge ohne Fünftelregelung: Wegen der Steuerprogression steigt Ihr persönlicher Steuersatz deutlich. Dies wirkt sich auf Ihre anderen Einkünfte aus. Sie müssen viel mehr Steuern bezahlen, als wenn Sie die außerordentlichen Einnahmen über mehrere Jahre verteilt erhalten hätten.
Die Folge mit Fünftelregelung: Um diesen Effekt der Steuerprogression zu mildern, wurde die Fünftelregelung eingeführt. Die gesamten außerordentlichen Einnahmen müssen voll versteuert werden, jedoch wird bei der Berechnung des Steuersatzes nur ein Fünftel der Einnahmen berücksichtigt. Somit steigt der persönliche Steuersatz nicht zu stark.
Beispielrechnung für die Fünftelregelung
Max Strebsam ist ledig und hat 10 Jahre in einer Firma als Angestellter gearbeitet. Am 1. September 2014 wird ihm aus betrieblichen Gründen gekündigt. Er erhält eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Bis zum 1. September 2014 betragen seine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 30.000 Euro.
Posten | Betrag |
---|---|
1. Einkommensteuer ohne Abfindung berechnen. Zu versteuerndes Einkommen: 30.000 Euro, darauf Einkommensteuer = | 5.863,69 Euro |
2. Einkommensteuer berechnen, die entsteht, wenn man ein Fünftel der Abfindung addiert. Zu versteuerndes Einkommen: 32.000 Euro, darauf Einkommensteuer = | 6.538,89 Euro |
3. Differenz bilden. 6.538,89 - 5.863,69 Euro = | 675,20 Euro |
4. Ergebnis mit 5 multiplizieren, um die Einkommensteuer auf die Abfindung zu erhalten. 5 x 675,20 Euro = | 3.376 Euro |
5. Gesamtergebnis: Die Einkommensteuer beträgt also 5.863,69 Euro für den noch erzielten Arbeitslohn zuzüglich 3.376 Euro für die Abfindung = | 9.239,69 Euro |
6. Zum Vergleich: Ohne Fünftelregelung hätte Max Strebsam ein zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro. Darauf Einkommensteuer = | 9.431,70 Euro |
7. Steuervorteil durch die Fünftelregelung: 9.431,70 - 9.239,69 Euro = | 192,01 Euro |
Fazit: Dank der Fünftelregelung spart Max Strebsam rund 192 Euro Einkommensteuer.
Online-Rechner für die Fünftelregelung
Sie können sich diese Rechenschritte auch ersparen, indem Sie den Online-Rechner für Arbeitnehmer-Abfindungen nutzen. Tragen Sie dort sämtliche außerordentlichen Einkünfte in das Feld für die Abfindung ein. Die Berechnung ist absolut gleich.