Außergewöhnliche Belastungen berechnen
Berechnen Sie hier, wie viel Steuern Sie mit außergewöhnlichen Belastungen sparen. Detaillierte Informationen, um was es sich bei außergewöhnlichen Belastungen handelt, erhalten Sie, wenn Sie auf den blauen Text klicken.
Geben Sie in den Rechner die Gesamthöhe Ihrer Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ein. Wählen Sie das Steuerjahr, in dem Ihnen diese Kosten entstanden sind. Ihr Steuervorteil hängt außerdem von Ihrem Jahreseinkommen vor Steuern ab, von Ihrem Kirchensteuersatz, von Ihrem Familienstand und von der Zahl Ihrer Kinder. Wenn Sie mit Ihren Eingaben fertig sind, klicken Sie rechts unten auf "Berechnen" (JavaScript erforderlich):
Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.
Bitte geben Sie Ihre persönliche Lage so genau wie möglich an, damit auch das Rechenergebnis so genau wie möglich wird.
Familienstand und Kinderzahl
Zum Beispiel macht es einen Unterschied, ob Sie ledig kinderlos oder verheiratet kinderlos sind (das ist ein Sonderfall; bei den meisten anderen Steuerfragen gelten für Ledige und getrennt veranlagte Verheiratete dieselben Werte).
Wenn Sie jedoch Kinder haben, werden Alleinerziehende und getrennt veranlagte Ehepartner gleich behandelt: Für sie gilt immer der Grundtarif. Der Splittingtarif steht Ehepaaren zu, die sich in der Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagen lassen.
Kinder werden nur dann berücksichtigt, wenn Ihnen für sie der Kinderfreibetrag zusteht. Den größtmöglichen Steuervorteil erhalten Sie, wenn Sie mehr als zwei Kinder haben.
Hintergrund
Außergewöhnliche Belastungen bringen nur dann einen Steuervorteil, wenn ihre Höhe einen gewissen Eigenanteil überschreitet, die so genannte zumutbare Belastung. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder ab. Der obige Rechner berücksichtigt bereits diese Eigenbeteiligung. Aber um welchen Betrag es konkret geht, ermitteln Sie im zugespitzten Rechner nur für die zumutbare Belastung. Dort stellen Sie fest, welche Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr zusammengelaufen sein müssen, damit Sie überhaupt in den Genuss einer Steuerersparnis gelangen.