Werbungskosten selbst für gescheitertes Projekt absetzbar
Werbungskosten lassen sich auch dann steuerlich absetzen, wenn der Anleger sich aus einer gescheiterten Investition lösen und seine Kosten begrenzen will, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: IX R 3/04). Zwar hat der Anleger seine Absicht aufgegeben, Einkünfte zu erzielen, doch bleibt der Zusammenhang zwischen Kosten und ursprünglicher Absicht bestehen.
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