1.1: Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer monatlich zahlen müssen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Steuerklasse ab. In Deutschland gibt es sieben solcher Klassen, die zum Teil automatisch zugewiesen werden und zum Teil frei wählbar sind. Dies sind die Lohnsteuerklassen im Überblick:
Steuerklasse I
In die automatisch zugewiesene Lohnsteuerklasse I fallen folgende Arbeitnehmer:
- Ledige,
- Geschiedene,
- dauernd getrennt lebende Ehepartner,
- Verheiratete, bei denen ein Ehepartner im Ausland lebt (wobei es auf die Dauer und Umstände im Einzelfall ankommt),
- Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- Verwitwete (ab dem 3. Jahr nach dem Tod des Ehepartners).
Steuerklasse II
Die automatisch zugewiesene Lohnsteuerklasse II gilt für:
- Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen und die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.
Steuerklasse III
Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Eheleute und das Gegenstück zur Steuerklasse V. Zur Lohnsteuerklasse III gehören:
- Verheiratete, deren Ehepartner die Steuerklasse V beantragt hat oder nicht erwerbstätig ist.
Diese Steuerklasse III gilt nicht für:
- getrennt lebende Ehepartner,
- Verwitwete. Verwitwete erhalten die Klasse III bis zum Ablauf des Sterbejahrs und im Folgejahr.
Steuerklasse IV
Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Ehepaare. Die Lohnsteuerklasse IV wird automatisch zugewiesen:
- allen Eheleuten, die beide erwerbstätig sind und keine andere Steuerklassen-Kombination beantragt haben. Dies ist empfehlenswert, wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen.
Die Steuerklasse IV gilt nicht für:
- getrennt lebende Ehepartner.
Steuerklasse IV mit Faktor
Ehepaare können seit 2010 die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor beantragen. Sie sorgt für eine zutreffendere monatliche Lohnsteuer, wenn beide Ehepartner unterschiedlich viel verdienen.
Steuerklasse V
Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Eheleute und das Gegenstück zur Steuerklasse III. Zur Lohnsteuerklasse V gehören:
- Verheiratete, bei denen ein Ehepartner die Steuerklasse III beantragt hat. Diese Steuerklassenkombination empfiehlt sich bei Ehepartnern mit einem großen Unterschied in ihrem Lohn oder Gehalt. Der besserverdienende Ehepartner erhält die Klasse III, der geringerverdienenden die Klasse V.
Die Steuerklasse V gilt nicht für:
- getrennt lebende Ehepaare.
Steuerklasse VI
Die Lohnsteuerklasse VI wird automatisch zugewiesen für:
- Arbeitnehmer, die bereits eine Lohnsteuerkarte besitzten und für ein gleichzeitiges weiteres Arbeitsverhältnis eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.
Kurzüberblick Lohnsteuerklassen
Lohnsteuerklasse | möglich für... | gilt nicht für... |
---|---|---|
Stand: Februar 2021 | ||
Steuerklasse 1 |
|
|
Steuerklasse 2 |
|
|
Steuerklasse 3 (Ehepaare) |
|
|
Steuerklasse 4 (Ehepaare) |
|
|
Steuerklasse 4 mit Faktor (Ehepaare) |
|
|
Steuerklasse 5 (Ehepaare) |
|
|
Steuerklasse 6 |
|
Wahl der Steuerklassen
Lesen Sie, welche Steuerklassen-Kombination für Sie am sinnvollsten ist und berechnen Sie online, in welchen Klassen Sie wie viel Steuern zahlen.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Familie, Lohnsteuer