4.: Vorsicht, Steuerfahndung: Was Handy und Computer verraten
Elektronische Geräte der Steuerzahler sind bei der Steuerfahndung sehr beliebt, egal ob Handy, Laptop oder Organizer/PDA (Private Digital Assistant). Denn viele dieser Geräte verraten geheime Bankverbindungen in Steueroasen, die komplette (schwarze) Buchführung und natürlich aufschlussreichen Telefonnummern im In- und Ausland. Ein gefundenes Fressen für jeden Steuerfahnder. So verwundert es kaum, dass die Finanzbeamten bei ihren ungebetenen Besuchen zunächst diese elektronischen Geräte einsammeln.
Was Handy & Co. über Ihren Steuerfall verraten:
Aus den elektronischen Telefonbüchern lassen sich leicht die Kontakte des Handy-Besitzers zu Firmen und Personen nachvollziehen und beweisen.
Rufumleitungen auf andere Telefonanschlüsse geben den Fahndern wichtige Hinweise auf bisher nicht bekannte Kontakte und Räume. Durch eine Anrufumleitung werden ankommende Gespräche an eine andere Rufnummer weitergesendet. Die Nummer der Rumumleitung lässt sich nicht nur aus den Telefonapparaten ermitteln, sondern auch aus der Netzverwaltung des Telefonanbieters.
Ebenso nützlich wie verräterisch ist die Funktion Wahlwiederholung, die die Liste der zuletzt gewählten Rufnummern beinhaltet. Moderne Telefone speichern ebenfalls in einer Liste die letzten Anrufer - sowohl angenommene als auch verpasste Anrufe.
Nicht minder aufschlussreich für Steuerfahnder ist die SMS-Funktion. SMS steht für "Short Message Service", Kurznachrichtendienst. Alle Mobilfunkbetreiber ermöglichen es, Kurznachrichten zu senden und empfangen. Botschaften lassen sich an alle SMS-tauglichen Handys, stationären Telefone und E-Mail-Adressen schicken. Solange die Nachrichten nicht gelöscht werden, bleiben sie abrufbar, und zwar unter Angabe von Sendetag und -zeit.
Ein besonderes Augenmerk legen die Fahnder auf den Mobilfunkanbieter, bei dem das Handy angemeldet ist. Vor allem wollen sie ausländische Mobilfunkanbieter aufspüren. Denn hier vermutet die Steufa sofort intensive Auslandskontakte und Schwarzgeldquellen des Handy-Besitzers. Immerhin soll es "böse Buben" geben, die Telefongespräche über ein ausländisches Handys führen und mit ihrem Schwarzgeld im Ausland bezahlen.
Amtliche Anweisung, wie Steuerfahnder Handys sichern sollen
In den Zentralen Fahndungs-Nachrichten (ZFN), dem geheimen Infodienst der Steuerfahndung, finden sich nachfolgende Praxistipps für die Finanzbeamten:
"1. Ein Handy sollte gleich bei Beginn der Durchsuchung gesichert werden. Nur so ist vermeidbar, dass Daten gelöscht werden oder es einfach abgeschaltet wird; denn ohne PIN ist das Handy nur schwer und unter erheblichem Zeitaufwand entsperrbar.
2. Anhand der Akku-Anzeige ist der Stromvorrat zu überprüfen. Bei Bedarf ist das Handy ans Stromnetz zu hängen. Nach einem automatischen Abschalten wegen Strommangels wird die PIN wieder zur Inbetriebnahme benötigt.
3. Bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Handys ist deren korrekte Bedienung nicht immer gewährleistet. Unachtsamkeiten können zu Datenverlusten führen. Daher sollte mit dem (eingeschalteten) Handy ein Fachgeschäft aufgesucht werden, welches zugleich - im Rahmen für Serviceeinstellungen am Gerät - komplette Ausdrucke über die gespeicherten Daten fertigen kann."?
Faxgeräte und Telefonanlagen enthalten verräterische Informationen in ihrem Kurzwahlspeicher, Telefonbuch, Gebührenspeicher und Dokumentenspeicher. Noch aufschlussreicher sind elektronische Organizer (PDA) und natürlich Notebooks und stationäre PCs.
Derzeit suchen die Steuerfahnder in den elektronischen Geräten verstärkt nach Informationen Online-Bankverbindungen. Denn deren Angebot nahm und nimmt rasant zu. Schon heute können Bundesbürger ihr Konto in Österreich, der Schweiz, ja sogar in den USA oder auf der reizvollen Karibikinsel Dominica per Computer vom heimischen Wohnzimmer aus verwalten. Bei solchen exotischen Bankverbindungen vermutet der Fiskus stets Steuerhinterziehung.
Fazit: Brisante Steuer-Informationen gehören nicht in elektronische Geräte!
In "Standardfällen" wird die Fiskalpolizei vielleicht noch von einigen dieser Ermittlungsmethoden absehen. Wenn es jedoch darum geht, komplexe Firmengeflechte aufzudecken, private und geschäftliche Kontaktpersonen herauszufinden oder sogar Textkommunikation via Handy zu überprüfen, werden Steuerfahnder zunehmend in Betracht ziehen, elektronische Geräte zu durchsuchen. Daher sollte sich kein Steuerzahler auf die Vertraulichkeit seines eigenen Handys verlassen.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Vorsicht, Steuerfahndung: Rechte, Pflichten und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
- 2.: Was tun, wenn die Steuerfahndung klingelt?
- 3.: Vorsicht, Steuerfahndung: Kein Versteck ist sicher
- 4.: Vorsicht, Steuerfahndung: Was Handy und Computer verraten
- 5.: Vorsicht, Steuerfahndung: Checkliste Hausdurchsuchung
Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Finanzamt, Steuerfahndung, Steuerhinterziehung & Schwarzgeld, Überwachung & Kontrolle