5.: Vorsicht, Steuerfahndung: Checkliste Hausdurchsuchung

vom 30. Oktober 2007 (aktualisiert am 13. März 2019)
Von: Lutz Schumann

Mit den nachfolgenden Prüflisten sind Sie auf der sicheren Seite, wenn die Steuerfahndung unangemeldet vor Ihrer Tür steht.

Bereiten Sie sich vor, weit im Voraus:

1. Suchen Sie sich einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Er oder Sie wird Ihnen helfen, eine Hausdurchsuchung zu vermeiden. Falls es doch zur Hausdurchsuchung kommt, sind diese Spezialisten die ersten, die Sie verständigen.

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Gilt immer bei einer Durchsuchung:

Für die gesamte Durchsuchung gelten grundliegend diese beiden Regeln:

1. Bewahren Sie Ruhe. Wenn Sie nervös werden, atmen Sie tief durch und halten Sie sich an diese Prüflisten. Allein schon für Ihre Ruhe und Selbstkontrolle sind die Listen sinnvoll.

2. Vermeiden Sie emotionale Äußerungen. Unter dem Druck einer Hausdurchsuchung sagen Betroffene schnell Worte, mit denen sie sich wegen Beleidigung strafbar machen. Sagen Sie am besten überhaupt nichts, was nicht mit Ihrem Anwalt abgesprochen ist!

Vor der Durchsuchung:

Prüfpunkt Zur Kenntnis
genommen?
1. Klären Sie, ob die Durchsuchung auf richterliche Anordnung hin oder auf Grund von Gefahr in Verzug erfolgt.
2. Erfolgt die Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Anordnung: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
3. Prüfen Sie, ob der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist:
3. a) Wurde der Durchsuchungsbeschluss durch ein Amtsgericht erlassen und vom zuständigen Amtsrichter unterzeichnet?
3. b) Ist darin die vorgeworfene Straftat ausdrücklich benannt und nach Tathandlung, Tatzeit und Steuerart hinreichend konkretisiert?

3. c) Geht aus dem Beschluss hervor,

  • welche Räume durchsucht werden sollen und
  • welche Beweismittel durch die Durchsuchung gefunden und sichergestellt werden sollen?
3. d) Ist der Durchsuchungsbeschluss ausreichend begründet?
3. e) Ist der Beschluss überhaupt noch gültig (sechs Monate seit Ausstellung)?

4. Bei Durchsuchungen auf Grund von Gefahr in Verzug:

a) Erfragen und protokollieren Sie den Grund, Umfang und den Zweck der Anordnung.

b) Erfragen und protokollieren Sie außerdem die Gegenstände der Durchsuchung, die Verdachtsgründe und die Umstände, die das Vorliegen der "Gefahr im Verzug" begründen.
5. Benachrichtigen Sie Ihren Steuerberater und/oder Rechtsanwalt.
6. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen des Beraters zu warten. Darauf haben Sie jedoch kein Recht.
7. Leisten Sie keinen Widerstand gegen die Maßnahmen der Beamten bei der Durchsuchung (Gefahr einer Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte).

Während der Durchsuchung:

Prüfpunkt Zur Kenntnis
genommen?
1. Machen Sie von Ihrem Anwesenheitsrecht Gebrauch.
2. Unterlassen Sie Spontanäußerungen und informelle Gespräche mit den Beamten. Vor allem wenn Ihre Berater noch nicht vor Ort ist, sollten Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
3. Weisen Sie Mitarbeiter und Angehörige an, nicht vor Rücksprache mit dem Berater auszusagen.
4. Legen Sie den Beamten die laut Durchsuchungsbeschluss gesuchten Gegenstände vor, geben Sie diese aber nicht heraus, sondern bestehen Sie auf eine Beschlagnahme. Protokollieren lassen!
5. Machen Sie Fotokopien von allen Beweisschriftstücken, die die Fahnder mitnehmen.
6. Bei der Durchsuchung sollten Zeugen anwesend sein, die eigene Aufzeichnungen über den Ablauf der Durchsuchung erstellen (schriftlich oder per Diktiergerät). Achtung: Diese Zeugen dürfen die Beamten nicht behindern!
7. Stellen Sie möglichst jedem an der Durchsuchung teilnehmenden Beamten einen "Schatten" zur Seite, der das Vorgehen der Fahnder protokolliert und besonders darauf achtet, dass diese nicht gezielt nach Zufallsfunden suchen. Zufallsfunde sind zwar verwertbar, dürfen aber nicht im Mittelpunkt der Hausdurchsuchung stehen.
8. Lassen Sie von den Beamten ein möglichst detailliertes Verzeichnis über die sichergestellten und beschlagnahmten Gegenstände anfertigen.

Nach der Durchsuchung:

Prüfpunkt Zur Kenntnis
genommen?

1. Prüfen Sie, ob Sie Rechtsmittel gegen die Durchsuchung einlegen können:

  • Bei Durchsuchungen auf richterlichen Beschluss: Beschwerde prüfen.
  • Bei Durchsuchungen auf Grund von Gefahr im Verzug: Antrag auf richterliche Entscheidung prüfen.
2. Prüfen Sie mit Ihrem Anwalt, ob Sie Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme einlegen können.

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