Verzicht auf Lohnsteuer-Haftung führt zu Lohnsteuer
Verzichtet ein Arbeitgeber gegenüber einem Mitarbeiter auf einen Regressanspruch, so handelt es sich dabei um Arbeitslohn, der wiederum zu versteuern ist, entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 9 K 1197/03).
Dieses Urteil ist wichtig nach vielen Lohnsteueraußenprüfungen. Denn um Lohnsteuer nachzufordern, machen die Finanzämter regelmäßig einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegenüber dem Arbeitgeber geltend. Wenn der Arbeitgeber diesen Haftungsbescheid gegenüber dem Finanzamt erfüllt, kann er die nachgezahlte Lohnsteuer von seinem Mitarbeiter zurückfordern. Viele Unternehmen jedoch verzichten darauf, diesen Regressanspruch durchzusetzen, was steuerrechtlich einem erneuten, zu versteuernden Lohn an den Mitarbeiter gleichkommt.
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