Unternehmen gegen Nießbrauch verschenken
Eltern dürfen steuerfrei eine wesentliche Unternehmensbeteiligung an ihre Kinder übertragen, wenn sie sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten. Dabei ist es steuerlich völlig unschädlich, wenn die Kinder später ihre Anteile verkaufen und die Eltern auf das Nießbrauchsrecht verzichten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VIII R 14/04).
Um bei dieser vorweggenommenen Erbfolge Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern, müssen Sie nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mit einem Verkauf der Anteile zu rechnen war. Ihr Vertrag mit Ihren Kindern darf keine Punkte enthalten über einen etwaigen späteren Anteilsverkauf oder eine Aufgabe des Nießbrauchs.
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