Überstunden: Kassieren Sie Lohnzuschläge weiterhin steuerfrei
Seit 1. Juli 2006 gelten neue Steuerregeln für die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Seitdem sind die Zuschläge nur noch sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn das Grundgehalt maximal 25 Euro pro Stunde beträgt. Vor dem 1. Juli lag die Grenze bei 50 Euro. Es gelten natürlich die alten Regeln, wenn die Zuschläge vor dem 1. Juli verdient, danach aber erst abgerechnet werden. Dieser Fall kann im Nachhinein verwirren.
Steuer-Tipp: Halten Sie als Arbeitgeber genau nach, wann Sie für welchen Monat Zuschläge abrechnen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, wenn in mehreren Jahren der Steuerprüfer vor der Tür steht und Sie die Richtigkeit beweisen müssen.
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