Steuern sparen mit dem Hund

vom 11. Januar 2014 (aktualisiert am 17. November 2015)
Von: Lutz Schumann

Steuerzahler sollten bei ihrer 2013er Steuererklärung auch die Ausgaben für ihren Hund (und andere Haustiere) geltend machen. Hier gibt es mehr Sparmöglichkeiten, als viele Tierhalter wissen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Kosten für Betreuung, Abrichten, Pflege sowie Tierarzt sind als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Voraussetzungen: Die Arbeiten finden in Ihrem eigenen Haushalt statt (also im Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück), der Dienstleister stellt Ihnen eine ordentliche Rechnung aus und Sie bezahlen diese unbar. Ziehen Sie ein Fünftel der Kosten direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld ab. Insgesamt ist der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen auf 4.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Hundehaftpflicht

Haftpflichtversicherungen jeglicher Art sind als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), welche für Ledige auf 1.900 oder 2.800 Euro Euro pro Jahr begrenzt sind (§ 10 Abs. 4 EStG). Tragen Sie die Kosten bei Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein.

Achtung: Dieser Steuervorteil gilt nicht für andere Tierversicherungen wie zum Beispiel gegen Krankheit, sondern ausschließlich für die Haftpflicht.

Berufliche Nutzung

Wenn Sie Ihren Hund beruflich oder gewerblich nutzen, ist er von der Hundesteuer befreit und Sie ziehen sämtliche Kosten für Futter, Tierarzt, Abrichten und jegliche Versicherungen etc. als Betriebsausgaben ab. Zur gewerblichen Nutzung zählen zum Beispiel Hundezucht, Hundehandel, Hüte-, Wach- und Sicherheitshunde.

Außergewöhnliche Belastungen

Brauchen Sie wegen Ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung einen Hund? Wenn Sie nicht alle Ausgaben von Ihrer Krankenversicherung oder einer gemeinnützigen Einrichtung erstattet bekommen, fällt der Restbetrag unter die außergewöhnlichen Belastungen. Diese sind jedoch erst über eine einkommensabhängige Eigenbeteiligung hinaus steuerlich nutzbar.

In vielen Gemeinden sind Begleit- und Blindenhunde von der Hundesteuer befreit oder erhalten eine Ermäßigung.

Hundesteuer

Wie in den vorigen Abschnitten erklärt, kommt bei beruflicher oder krankheitsbedingter Nutzung eine Verringerung oder Befreiung von der Hundesteuer in Betracht. In den größten deutschen Städten bedeutet das eine Ersparnis zwischen 90 und 156 Euro (laut Statista 2012).

Beispielrechnung

Max Clever hat sich für die Buchhaltungsabteilung seines Unternehmens einen Bullterrier namens "Kodi Wakili" zum Schutz vor überneugierigen Steuerfahndern zugelegt. Da die Finanzverwaltung einen gewerblichen Zusammenhang partout nicht anerkennen will, muss Clever den Hund privat übernehmen und kann nur die oben genannten Kosten für Tierbetreuung und Haftpflicht steuerlich nutzen.

Posten Betrag (jährlich)
Beiträge zur Haftpflichtversicherung (Zahlenbeispiel: Agila Hundehaftpflicht, Stand: Januar 2014) 72 Euro
Steuerlicher Nutzen: 72 Euro * 0,45 (bei einem grob vereinfachtem persönlichen Steuersatz von 45 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) 32,40 Euro
Säubern und Pflege durch einen auf Betäubungen spezialisierten Dienstleister (als haushaltsnahe Dienstleistung direkt abziehbar von der Steuerschuld) 2.400 Euro
Steuerersparnis: 2.400 Euro + 32,40 Euro 2.432,40 Euro

Ergebnis: Der liebenswerte Kampfhund bringt Max Clever eine Steuerersparnis von 2.432,40 Euro pro Jahr. Für einen Spitzenverdiener wie ihn ist das zwar ein Kleckerbetrag, aber bei der Steuer geht es schließlich ums Prinzip.

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