Steuerhinterziehung: Torheit schützt vor Strafe doch
Eine Unternehmerin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung erfolgreich auf Unwissenheit berufen. Ihre Besonderheit: Völlig unerfahren in Steuerangelegenheiten, führte sie nach dem Tod ihres Manns den Betrieb weiter und kopierte dessen System, die erstattungsfähige Vorsteuer zu ermitteln. Sie machte jedoch Fehler, wodurch sie 7 Millionen Euro an Vorsteuer zu viel beantragte, was erst einem Betriebsprüfer auffiel. Statt zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilte der BGH sie nur zur Bewährung (Aktenzeichen: 5 StR 331/04).
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