2.: Steuerfrei Schenken und beschenkt werden
Viele Selbstständige beschenken zu Weihnachten nicht nur ihre Familie, Freunde und Bekannte, sondern machen auch ihren Kunden und Geschäftspartnern sowie deren Angestellten eine Freude. Doch Vorsicht: Geschenke können sowohl für den Schenker als auch für den Beschenkten zu einer Steuerfalle werden.
Die Gründe: Auf der einen Seite kennen die Schenker oft nicht alle Voraussetzungen für einen Betriebsausgabenabzug oder sie verwechseln die Regeln mit denen für Geschenke an Mitarbeiter. Auf der anderen Seite wissen viele Empfänger nicht, ob und wann sie ihr Geschenk versteuern müssen - oder es ist ihnen egal. In allen Fällen ist die Gefahr groß, erwischt zu werden. Denn die Finanzbeamten schreiben bei fast jeder Betriebsprüfung fleißig Kontrollmitteilungen, wenn sie auf Geschenke stoßen. Eine nicht ganz ernst gemeinte Beispielgeschichte:
Beispiel Teil 1: Auf der Jagd nach Schenkern und Beschenkten
Der Weinhändler Herbert Köstlich verschenkt jedes Jahr im Dezember ein paar erlesene Flaschen an seine Geschäftspartner und Stammkunden. Eines Tages schaut der getreue Staatsdiener Wilhelm Nichtig vom hiesigen Finanzamt im Laden vorbei. Ihm sei der Lesestoff ausgegangen, sagt er, deshalb wolle er sich mal die Bücher vom Herrn Köstlich ansehen.
Mit Nickelbrille, Lineal und Rechenschieber sitzt Nichtig im Lager zwischen den Fässern und Flaschen. Bei flackerndem Licht einer einzelnen Kerze schreibt er die Angaben zu jedem Geschenk ab, das Weinhändler Köstlich als Betriebsausgabe verbucht hat. Hierbei ist er besonders akribisch, denn der König hat ein hohes Kopfgeld auf Schummler ausgesetzt. Nach vollbrachtem Werk rollt Nichtig seine Niederschriften zusammen, verschnürt sie und schickt berittene Kuriere an die umliegenden Finanzämter. Vielleicht haben die Amtsbrüder genauso viel Glück wie Nichtig: Ladenbesitzer Köstlichs waren so wertvoll, dass er sie nicht als Betriebsausgaben hätte abziehen dürfen.
Am anderen Ende der Stadt an einem anderen Tag: Die Sonne ist gerade aufgegangen, als der Schreiner Sägebrecht Sorglos seine Stube verlässt, um zur Arbeit zu gehen. Auf dem Tisch stehen noch zwei Kelche aus Ton und eine leere Flasche Wein. Sorglos hat am Abend zuvor seinen Geburtstag gefeiert. Kaum tritt er aus der Tür und will sie absperren, da sieht er sich umzingelt von den Schergen des Königs. Sie legen ihm Ketten an und werfen ihn unsanft in eine Käfigkutsche. Immer mehr Nachbarn schielen über ihre Zäune und tuscheln miteinander. Ein Schreiberling des "Abendboten" hält den Hergang fest.
Was ist geschehen? Sägebrecht Sorglos fertigt und repariert seit Jahren die Regale und Möbel des Weinhändlers Herbert Köstlich. Köstlich bedankt sich seit Jahren mit kleinen Weihnachtsgeschenken bei ihm, meist mit einer Flasche Wein. Sorglos nimmt den Wein mit nach Hause, um besondere Anlässe zu begießen. Der Vorwurf des Königs: Sorglos habe ihm nicht den Teil zukommen lassen, der ihm von Gesetzes wegen zustehe. Denn der geschenkte Wein sei eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, selbst wenn er ihn rein privat saufe.
Der Unterschied zwischen dieser übertriebenen Geschichte und der heutigen Wirklichkeit: Die Betriebsprüfer kopieren nicht Zeile für Zeile von Hand und sie schicken keine Boten mehr. Heute arbeiten sie mit Computern. Auf Knopfdruck gehen Kontrollmitteilungen raus und in Sekundenschnelle weiß das Finanzamt, ob Schreiner Sägebrecht Sorglos die Geschenke sauber versteuert hat, die in den Unterlagen des Weinhändlers Herbert Köstlich auftauchen. Und natürlich rücken die Steuerfahnder nicht wegen eines solchen Falls aus - dafür müsste durch das Geschenk schon eine Liechtensteiner Stiftung auffliegen.
Lesen Sie in den Fortsetzungen auf den beiden folgenden Seiten, ob Herbert Köstlich und Sägebrecht Sorglos zurecht den dornigen, langen Arm des Königs zu spüren bekamen.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
- 1.: Die steuersichere Weihnachtsfeier
- 1.1.: Teilnahme von Familienmitgliedern an der Weihnachtsfeier
- 1.2.: Weihnachtsfeier: Überschreiten der Freigrenze
- 1.3.: Auswege, wenn die Weihnachtsfeier zu teuer war
- 1.4.: Voraussetzungen für eine Betriebsfeier ohne Finanzamt
- 1.5.: Beispiel: Mehrtägige Betriebsreise mit Arbeit und Vergnügen
- 1.6.: Steuerfalle: Geschenke für Mitarbeiter während der Weihnachtsfeier
- 1.7.: Kurzübersicht Weihnachtsfeier: Was ist steuerlich erlaubt und was nicht?
- 2.: Steuerfrei Schenken und beschenkt werden
- 3.: Steuern und Sozialabgaben beim Weihnachtsgeld
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