Steuererklärung: Frist nicht verlängerbar
Seit 2006 haben Sie länger Zeit, Ihre Steuerunterlagen des Vorjahrs zusammenzustellen. Aber nur, wenn Sie einen Steuerberater mit der Jahreserklärung beauftragen. Ohne Berater war die Erklärung wie früher bis zum 31. Mai abzugeben. Mit Berater gilt der 31. Dezember, nicht mehr der 30. September.
Steuer-Tipp: Während viele Bürger die Frist früher als recht lasch ansahen und immer wieder Aufschübe beantragten, ist der 31. Dezember nun der äußerste Termin. Nur in sehr begründeten Ausnahmefällen, verlängert das Finanzamt bis zum 28. Februar des folgenden Jahrs, was jedoch allein im Ermessen des Amts liegt.
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