Steuererklärung ab 2017: Mehr Zeit, höhere Strafen
Der Bundestag hat am 12. Mai 2016 beschlossen, die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung ab 2017 zu verlängern, also erstmals für das derzeit laufende Steuerjahr 2016. Alle Fristen sollen dauerhaft um 2 Monate nach hinten verschoben werden. Somit müssen die Steuererklärungen für 2016 und später bis zum 31. Juli des Folgejahres im Finanzamt vorliegen. Bislang endet die Frist am 31. Mai des Folgejahrs.
Mehr Zeit erhalten auch Steuerzahler, die sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein bei ihrer Erklärung helfen lassen. Bislang galt für sie eine Abgabefrist von zwölf Monaten. Künftig sollen es 14 Monate sein. Somit können Steuerzahler, die einen Steuerberater beauftragt haben, beispielsweise die Unterlagen für das Jahr 2016 bis 28. Februar 2018 bei ihrem Finanzamt einreichen.
Der Deutsche Bundesrat muss dieser Gesetzesänderungen in den kommenden Monaten noch zustimmen. Wir informieren Sie hier und im kostenlosen Newsletter über die weitere Entwicklung.
Höhere Strafen für verspätete Steuererklärungen
Im Gegenzug für die Fristverlängerung will die Koalition die Strafen für eine verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige verschärfen, die sich bei ihrer Steuererklärung durch einen Berater helfen lassen. Für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät eingeht, soll ab 2016 automatisch ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer erhoben werden, mindestens aber 25 Euro.
Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt und sie zu spät einreicht, muss hingegen nach Angaben aus der Koalition nicht mit einer automatischen Strafe rechnen. Die Finanzbeamten haben hier wie bisher einen Ermessensspielraum.
Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, sich die Abgabefrist der Steuererklärung verlängern zu lassen. Download: Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben zum Antrag auf Fristverlängerung.
Mehr Automatisierung bei der Steuerbearbeitung
Durch den Gesetzesentwurf wird das gesamte Steuerverfahren digitaler. Immer mehr Steuererklärungen sollen nur noch vom Computer und nicht mehr von Finanzbeamten bearbeitet werden. Elektronisch über das Finanzamtssystem ELSTER erstellte Steuererklärungen sollen vorab mit den Daten ausgefüllt werden, die dem Finanzamt vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel Jahresgehalt, gezahlte Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, gezahlte Versicherungsbeiträge und erhaltenes Kindergeld.
Der Steuerzahler muss künftig so gut wie keine Belege mehr ans Finanzamt schicken. Laut Gesetz sollen auch die Bescheinigungen für die Kapitalerträge möglichst nur noch per E-Mail und nicht als Brief verschickt werden. Wer seine Steuererklärung handschriftlich ausfüllen möchte, kann das aber ohne Sanktionen tun.
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