Spenden ins Ausland steuerbegünstigt?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Spenden deutscher Steuerzahler an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten von der Steuer absetzbar sind (BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007, Aktenzeichen: XI R 56/05). Nach derzeitigem Steuerrecht lassen sich nur Spenden innerhalb Deutschlands steuerlich geltend machen.
Steuer-Tipp: Geben Sie Spenden an eine Institution im EU-Ausland vorsorglich in Ihrer Steuererklärung an. Gegen einen ablehnenden Bescheid legen Sie Einspruch ein.
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