Spekulationsgeschäfte: So verrechnen Sie Verluste und sparen Steuern
Wer Aktien innerhalb eines Jahres gekauft und mit Verlust wieder verkauft hat, kann mit seinem Misserfolg wenigstens noch Steuern sparen. Denn Spekulationsverluste lassen sich mit Spekulationsgewinnen verrechnen, sowohl im aktuellen Steuerjahr als auch im zurückliegenden und in zukünftigen Jahren. Der Clou: Kapitalanleger dürfen ihre Spekulationsverluste übergangsweise bis ins Jahr 2013 vortragen, obwohl dann schon die Abgeltungsteuer gilt.
Doch die Zeit drängt. Verluste aus Spekulationsgeschäften mindern nur in zwei Fällen die Steuer:
- Wenn die Verluste vor dem 1. Januar 2009 angefallen sind oder
- wenn Sie die Aktien vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben und innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit Verlust abstoßen. Beispiel: Kauf am 13. November 2008, Verkauf mit Verlust spätestens am 12. November 2009.
Alle Aktien, die Sie ab dem 1. Januar 2009 kaufen, fallen unter die neue Abgeltungsteuer. Die Spekulationsfrist von einem Jahr fällt weg. Sie müssen sämtliche Verkaufsgewinne und Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent versteuern, selbst wenn Sie die Papiere länger als 12 Monate halten.
Steuer-Tipp: Sie können eine verlustbehaftete Aktie verkaufen und mit dem Verlust wenigstens noch Steuern sparen. Sie können sie halten und auf eine Wertsteigerung hoffen. Sie können aber auch beide Entscheidungen miteinander verbinden und den höchstmöglichen Betrag aus Wertsteigerung und Steuerersparnis erzielen. Lesen Sie dazu unseren Artikel "Spekulationsverluste verwirklichen, Steuern sparen - aber nur noch 2008!"
In den folgenden Abschnitten lesen Sie, wie Sie einen Spekulationsverlust steueroptimal nutzen.
1. Prüfen Sie, ob der Verlust innerhalb der Spekulationsfrist angefallen ist
Für die einjährige Spekulationsfrist sind die Daten des Wertpapierkaufs und -verkaufs maßgeblich. Im Bankengeschäft spricht man hierbei vom "Handelstag". Sie lesen den Handelstag von der Bankabrechnung ab. Wenn die Börse am letztmöglichen Verkaufstag geschlossen ist, verschiebt sich die Frist auf den nächsten offenen Werktag (Paragraf 108 Abgabenordnung (AO)).
Einfaches Beispiel: Sie haben am 10. Dezember 2007 Aktien der Bodenlos AG gekauft und Verlust gemacht. Wenn Sie Ihren Verlust Steuern sparend nutzen wollen, muss die Bank Ihre Verkaufsorder spätestens am 9. Dezember 2008 ausgeführt haben. Andernfalls läge der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist und der Verlust ließe sich nicht mit Spekulationsgewinnen verrechnen.
Beispiel Wochenende und Feiertag: Der letztmögliche Verkaufstag fällt auf einen Samstag. Ihre Frist für einen Steuern sparenden Aktienverkauf verschiebt sich auf den darauffolgenden Montag. Sollte der Montag ein Feiertag sein, verschiebt sich die Verkaufsfrist um einen weiteren Tag.
Steuer-Tipp 1: Nicht jeder Feiertag ist auch ein handelsfreier Tag! So gibt es in Deutschland Börsen, an denen während Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Allerheiligen und am Tag der Deutschen Einheit gehandelt wird. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Öffnungszeiten, vor allem bei ausländischen Börsen!
Steuer-Tipp 2: Bedenken Sie, dass Ihre Bank die Verkaufsorder vielleicht erst nach mehreren Tagen ausführt! Geben Sie die Order nicht auf den letzten Drücker raus und vermeiden Sie Limits, die sich nicht kurzfristig erreichen lassen, sonst bringen Sie Ihre Steuerersparnis in Gefahr.
2. Ermitteln Sie den steuerlich relevanten Verlust.
Wie im obigen Beispiel hatten Sie am 10. Dezember 2007 Aktien der Bodenlos AG gekauft: 500 Stück zu einem Kurs von 80 Euro. Sie bezahlten also 40.000 Euro plus eine Bankprovision von 1 Prozent. Somit betrugen Ihre Anschaffungskosten 40.400 Euro. Hinweis: Die Bankgebühren erhöhen Ihre Anschaffungskosten oder verringern Ihren Veräußerungserlös. Es handelt sich hierbei um keine steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Am 23. Oktober 2008 verkauften Sie Ihre Anteile zu einem Kurs von 24 Euro. Sie erhalten also 12.000 Euro zurück.
Posten | Betrag |
---|---|
Veräußerungspreis | 12.000 Euro |
Anschaffungskosten | - 40.400 Euro |
Spekulationsverlust | - 28.400 Euro |
Bei Spekulationsgeschäften gilt - ebenso wie bei Dividenden - das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Es besagt, dass Sie nur die Hälfte Ihres Spekulationsgewinns versteuern müssen. Umgekehrt können Sie auch nur die Hälfte Spekulationsverlusts Steuer mindernd mit Spekulationsgewinnen verrechnen | |
Ihr Verlust 2008 beträgt | 28.400 Euro |
Hälfte steuerlich berücksichtigt | 14.200 Euro |
Maximal erreichbare Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 45 Prozent (*) | 6.390 Euro |
(*) 45 Prozent Steuern sind ein vereinfachter Rechenwert, der sich aus 42 Prozent Steuersatz plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ergibt, ohne Kirchensteuer. |
3. Prüfen Sie, ob sich ein Verlustrücktrag lohnt.
Hatten Sie im Jahr 2007 ein glückliches Händchen bei der Kapitalanlage und mussten Sie einen Spekulationsgewinn versteuern? Dann sollten Sie den jetzt erzielten Verlust zurücktragen und sich die zu viel gezahlten Steuern erstatten lassen. Wichtig: Geben Sie den Verlust in Ihrer Steuererklärung 2008 an und beantragen Sie ausdrücklich einen Verlustrücktrag!
Beispiel für einen Steuern sparenden Verlustrücktrag: 2007 erzielten Sie an der Börse mit Wertpapieren einen Spekulationsgewinn von 35.000 Euro. Davon mussten Sie wegen des Halbeinkünfteverfahrens die Hälfte versteuern, also 17.500 Euro. Da Sie 2007 gut verdient haben, lag Ihr persönlicher Steuersatz bei 42 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, wir rechnen vereinfacht mit 45 Prozent.
Position | Betrag |
---|---|
Steuerrechnung 2007 alt | |
Spekulationsgewinn 2007 | 35.000 Euro |
50 Prozent steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren) | 17.500 Euro |
darauf 45 Prozent Steuern (*) | 7.875 Euro |
Steuerrechnung 2007 neu durch Steuern mindernden Verlustrücktrag aus 2008 | |
Steuern auf Spekulationsgewinne 2007 | 7.875 Euro |
Steuererstattung durch 2008er Verlust | 6.390 Euro |
neue tatsächlich gezahlte Steuer 2007 | 1.485 Euro |
(*) 45 Prozent Steuern sind ein vereinfachter Rechenwert, der sich aus 42 Prozent Steuersatz plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ergibt, ohne Kirchensteuer. |
Der Clou: Ein Verlustrücktrag ins Steuerjahr 2007 ist selbst dann möglich, wenn Ihr Steuerbescheid 2007 schon längst rechtskräftig ist.
Im obigen Beispiel war der Spekulationsgewinn größer als der Spekulationsverlust. Sollte es anders herum sein, können Sie einen übrig gebliebenen, also ungenutzten, Verlust in die Folgejahre übertragen. Geben Sie in Ihrer 2008er Steuererklärung an, dass Sie Ihren Verlust sowohl zurücktragen als auch vortragen wollen. Lesen Sie dazu auch die nächsten beiden Abschnitte.
4. Prüfen Sie, ob sich ein Verlustvortrag lohnt.
Haben Sie weder 2007 noch 2008 einen Spekulationsgewinn erzielt, können Sie den 2008er Verlust in die Zukunft vortragen. Dies ist übergangsweise bis einschließlich 2013 möglich. Wegen der Abgeltungsteuer können Sie Ihre Altverluste auch mit Gewinnen aus Investitionen verrechnen, die Sie ab 1. Januar 2009 eingegangen sind. Außerdem ist eine Verlustverrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich, zu denen zum Beispiel Immobilien, Kunst und Antiquitäten zählen.
Wenn Sie Ihren aktuellen Verlust vortragen möchten, geben Sie dies in Ihrer Steuererklärung 2008 an.
5. Die Wahl: Verlustrücktrag oder Verlustvortrag?
Angenommen, Sie erzielten im vergangenen Jahr 2007 einen Spekulationsgewinn. Sie sind nicht verpflichtet, Ihren heutigen Spekulationsverlust in das vergangene Steuerjahr zurückzutragen. Sie dürfen ihn auch in die Zukunft vortragen. In manchen Fällen mag der Verlustvortrag rein rechnerisch mehr Steuern sparen, jedoch birgt er sehr viele Risiken.
Vorteil eines Vortrags statt Rücktrags: Ein zurückliegender Spekulationsgewinn von 10.000 Euro war wegen des Halbeinkünfteverfahrens zur Hälfte zu versteuern. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlten Sie 2.100 Euro Steuern. Auf einen zukünftigen Gewinn aus Wertpapier- und Kapitalgeschäften von insgesamt 10.000 Euro wären durch die Abgeltungsteuer pauschal 25 Prozent Steuern fällig, also 2.500 Euro. In beiden Fällen sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzuzurechnen.
Ein Verlustvortrag in die Zukunft würde also rund 350 Euro mehr Steuern sparen als ein Rücktrag. Die Steuerersparnis wäre noch größer, je tiefer Ihr 2007er Steuersatz unter 42 Prozent lag.
Nachteile eines Vortrags statt Rücktrags: Sobald Sie sich gegenüber dem Finanzamt für einen Verlustvortrag entschieden haben, ist dieser verbindlich. Ein Rücktrag ist unmöglich. Sollten bis 2013 keine Erträge aus Wertpapier- und Kapitalgeschäften anfallen, wäre Ihr Verlust und damit die Steuerersparnis unwiederbringlich verloren.
Der zurückliegende Gewinn ist Tatsache, die Zukunft dagegen unbekannt. Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt ausschließlich für neue Investitionen ab 1. Januar 2009. Daher können Sie kaum anhand heutiger Informationen auf die Zukunft abstellen. Die einzigen Anhaltspunkte ergeben sich in den ersten Monaten des Jahres 2009, bis Sie Ihre Steuererklärung für 2008 abgeben und sich entscheiden müssen, was Sie mit Ihren vorgetragenen Verlusten machen.
Fazit und Steuer-Tipp
Wenn Sie einen Verlust sofort oder rückwirkend Steuern sparend nutzen, haben Sie das Geld sicher in der Tasche. Durch einen Verlustvortrag können Sie zwar mehr Steuern sparen, jedoch bei unwägbarem Risiko. Daher empfiehlt es sich meistens, einen Spekulationsverlust sofort steuerlich zu verrechnen und allenfalls einen Restwert in die Folgejahre zu übertragen.
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